DatenschutzRecht

Digitales Erbe: Was passiert nach meinem Tod mit meinen Daten?

Ein Account bei dem Streaming-Anbieter der eigenen Wahl, vielleicht sogar bei mehreren, die eigene E-Mail-Adresse, Kundenkonten bei Amazon, Zalando und Co., vielleicht sogar eine eigene Website oder ein Blog – die Anzahl an Accounts und Zugängen zu ebendiesen pro Kopf steigt eher als dass sie fällt. Ruft man sich dann ins Gedächtnis, dass viele der Informationen, die wir an diesen Stellen speichern, sehr persönlich sein können, etwa Fotos und Erinnerungen enthalten, gewinnt der Schutz dieser Informationen vor unbefugten oder unbekannten Augen an Relevanz. Doch was passiert im Falle unseres Ablebens? Dass es auch ein digitales Erbe rechtzeitig zu regeln gilt, wird noch allzu selten bedacht.

Mehrheit der Deutschen hat noch nicht vorgesorgt

Zwar kümmern sich inzwischen vier von zehn Deutschen um ihr digitales Erbe, wie eine Erhebung des Branchenverbands bitkom im Dezember 2021 ergab – ein Jahr zuvor waren es erst drei von zehn –, doch die Zahlen belegen auch deutlich, dass sich die Mehrheit der Befragten mit diesem Thema noch nicht beschäftigt hat. Dabei ist unser digitales Erbe ähnlich wichtig wie unser materieller Nachlass und unterliegt ebenso gesetzlichen Regelungen.

Digitales Erbe Teil der Erbmasse

Je nach Geschäftsbedingungen erlischt ein Vertrag mit dem Tod des Vertragsnehmers nicht automatisch, sondern fließt in den Nachlass mit ein. Auch E-Mails und weitere digitale Erzeugnisse gehören ähnlich wie Briefe und andere analoge Dokumente zur Erbmasse. Wer sichergehen möchte, dass Informationen nach dem eigenen Tod in die richtigen Hände gelangen, muss zu Lebzeiten aktiv werden und einiges regeln.

ARKM.marketing
     


Liste aller Accounts und Passwörter erstellen

Um später das digitale Erbe antreten zu können, benötigen die berechtigten Hinterbliebenen die Zugangsdaten. Ein erster Schritt ist daher die Erstellung einer Liste mit allen bestehenden digitalen Konten und Passwörtern. Diese sollte regelmäßig aktualisiert und an einem besonders sicheren Ort hinterlegt werden, um Datenklau zu verhindern.

Digitales Erbe: Daten beim Notar besonders sicher

Besonders sicher sind Daten beim Notar. Dieser hilft auch, den digitalen Nachlass in einem Testament zu regeln, in dem erklärt wird, wer den eigenen Willen stellvertretend durchsetzen soll, falls man es selbst eines Tages nicht mehr kann. Wird die Nachlassregelung durch eine Vollmacht ergänzt, sollte diese stets den Passus enthalten, dass sie über den Tod hinaus gilt.

Umgang mit dem digitalen Nachlass

Zudem gilt es festzulegen, wie mit dem digitalen Nachlass zu verfahren ist. Was soll mit Social-Media-Accounts passieren? Sollen sie gelöscht werden oder – falls möglich – die „in memoriam“-Funktion, ein digitaler Gedenkzustand, genutzt werden? Welche Dokumente dürfen Erben lesen, sollen bestimmte Schriftstücke nach dem Ableben zerstört oder vielleicht unter mehreren Erben aufgeteilt werden?

Quelle: AzetPR / Westfälische Notarkammer

Zeige mehr

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"