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Eigenverwaltung wäre weitere Täuschung der Anleihegläubiger

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German Pellets steht nach Medienberichten vor dem Aus. Jetzt stellt sich die entscheidende Frage: Eigeninsolvenz oder Insolvenzverfahren? Was ist besser für die Anleger, die dem Unternehmen aus Wismar 226 Millionen Euro geliehen haben? Und was können diese Anleger jetzt tun?

Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte fordert im Interesse der Anleger bei German Pellets ein geregeltes Insolvenzverfahren. „Das ist in der jetzigen Situation der beste Weg und auch der einzig noch verbliebene Schutz der Anleger gegen einen weiteren Budenzauber bei German Pellets. Eine Eigeninsolvenz läuft bei German Pellets nur auf eine weitere Täuschung der Anleger hinaus“, sagt Rechtsanwalt Marc Gericke von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte, die auch Anleihegläubiger des notleidenden Unternehmens berät.

Fall Prokon zeigt, was jetzt auch bei German Pellets zu tun ist

Der Fall Prokon zeigt, warum eine Regelinsolvenz auch bei German Pellets die beste Lösung sein wird. Tatsächlich gibt es in beiden Fällen erschreckende Parallelen. Beide Unternehmen haben sich mit Expansionen überhoben. In beiden war ein Management am Werk, das offenbar an Größenwahn und einem Hang zur Intransparenz leidet. „Der Insolvenzverwalter von Prokon hat das bestmögliche aus diesem Scherbenhaufen gemacht – in relativ kurzer Zeit und auch aus Sicht der Anleger“, sagt Gericke.

Hintergrund: Bei einer geregelten Insolvenz setzt das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter ein. Dieser entscheidet dann, was zu tun ist, in wie weit das Unternehmen weitergeführt werden kann oder zerschlagen und in Teilen verkauft wird. Anders bei der Eigeninsolvenz. Diese dient der Weiterführung eines zwar angeschlagenen, aber grundsätzlich überlebensfähigen Unternehmens. Ob das der Fall ist, zeigt regelmäßig ein Sanierungsgutachten. Dabei soll das angestammte Management weiter vor Ort bleiben und die Sanierung des Unternehmens (da es dieses gut kennt) unter Überwachung durch einen Sachwalter bewerkstelligen. Den Sachwalter bestimmt das Insolvenzgericht. Er ist der neutrale Aufpasser des Managements.

Gründe gegen die Eigenverwaltung bei German Pellets

Eine Eigenverwaltung setzt regelmäßig voraus, dass man bei der Beurteilung der Unternehmensführung zu einem positiven Ergebnis kommt. „Das ist bei German Pellets nach unserer Auffassung nicht der Fall“, sagt Rechtsanwalt Marc Gericke. Gegen eine Eigenverwaltung sprechen nach Ansicht der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte gleich mehrere Gründe:

1. Vertrauen verspielt!

Das Management hat in den letzten Monaten „alles getan, um das Vertrauen der Anleihegläubiger restlos zu verspielen“, so Gericke. Dazu gehört nicht zuletzt die kurzfristig für den 10.02.16 anberaumte und dann einen Tag vorher abgesagte Gläubigerversammlung. Bei dieser wollte German Pellets den Anlegern der bald fälligen ersten Anleihe eine Art Kuhhandel vorschlagen, bei der sie für eine wertlose zusätzliche Absicherung auf zinsen verzichten und einer Laufzeitverlängerung zustimmen sollten. Bei diesem Konstrukt spielte das Beratungsunternehmen One Square Advisors GmbH eine wichtige Rolle. Genau dieses Unternehmen soll angeblich Peter Leibold bei der Eigenverwaltung als Geschäftsführer ersetzen. Damit wäre der wichtigste Vorteil einer Eigenverwaltung verspielt: dass das bisherige Management das Unternehmen im Prinzip besser kennt als ein externer neuer Manager“, erklärt Rechstanwalt Gericke

2. Fundamentale Notlage!

Die Probleme von German Pellets bestehen nicht nur in einem vorübergehenden Liquiditätsengpass, sondern sind vermutlich tiefgreifender. Dafür sprechen mehrere Indizien: Zum einen hat sich German Pellets am Kapitalmarkt extrem verschuldet. Mit der Expansion in den USA hat sich das Unternehmen überhoben. In Deutschland stehen mittlerweile die Werke still. Außerdem hat German Pellets offenbar umfassende Garantien gegenüber den beiden Werken in den USA und gegenüber einzelnen Großabnehmern der Pellets wie z.B. den Stromerzeuger Drax Power Limited übernommen.

3. Fragwürdiges Finanzgebaren!

German Pellets hat die Expansion in den USA finanziert, indem es Geld an Zwischengesellschaften verliehen hat, die diese Darlehen wiederum als Eigenkapitaleinlage für die US-Werke genutzt haben. Fragen werfen auch Darlehen auf, die German Pellets anderen Unternehmen gegeben hat. Allein beim mittlerweile insolventen Ofenbauer Kago Wärmesysteme stehen etwa 23,6 Mio Euro auf dem Spiel. Kaqo gehört ebenfalls Peter Leibold, dem Gründer und derzeitigen Chef von German Pellets.

Was können Anleger im Moment tun?

Wer in Anleihen von German Pellets investiert hat, kann zurzeit nicht viel mehr tun als sich über die weitere Entwicklung und seine Rechte zu informieren. Wichtig ist hier vor allem, sich über die beiden rechtlichen Institutionen des „Gemeinsamen Vertreters“ und des „Gläubigerausschusses“ zu informieren. Denn beide können von den Anleihegläubigern eingesetzt werden (auch parallel), um die Rechte dieser Anleger gegenüber dem Unternehmen oder dem Insolvenzverwalter zu vertreten.

Kommt es zu einer Regelinsolvenz hängen die Handlungsmöglichkeiten der Anleger davon ab, wie es in den nächsten Tagen und Wochen weitergeht. Je nach Entwicklung können Anleihegläubiger ihre Anleihen möglicherweise kündigen. Mit der Kündigung wird die Rückzahlung sofort fällig. Die Anleger kommen so in die rechtliche Position eines Gläubigers und können Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden.
Wenn es zu einem Insolvenzverfahren kommt, müssen innerhalb des Insolvenzverfahrens Anleihegläubigerversammlungen stattfinden, um einen gemeinsamen Vertreter zu bestimmen.

Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Die Kanzlei Göddecke berät und vertritt seit 20 Jahren die Kunden von Banken, Anlageberatern, Vermögensverwaltern und Versicherungen bei Rechtsfragen und Streitfällen vor Gericht. Die Siegburger Rechtsanwälte sind auf Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Börsenrecht, Wertpapierrecht, Versicherungsrecht und Erbrecht spezialisiert.

Quelle: Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

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