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Finanztip verrät, wann die neuen Rechtsdienstleister helfen

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Berlin – Ob bei zu hoher Miete oder der Entschädigung für einen verspäteten Flug – in vielen Fällen können Verbraucher Geld zurückfordern. Wer sich nicht selbst mit dem Vermieter oder mit der Fluggesellschaft rumärgern möchte, die Kosten für den Anwalt aber scheut, kann seit Neuestem auch einen Rechtsdienstleister engagieren. Die Start-ups behalten als Bezahlung in der Regel einen Teil des erstrittenen Geldes ein. Das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip hat sich einige der neuen Services genauer angesehen und zeigt, was Verbraucher erwarten können.

Die Mietpreisbremse durchsetzen lassen

In mehr als 300 Städten in Deutschland müssen sich Vermieter an die Mietpreisbremse halten. Das bedeutet, dass der Mietpreis bei einer Neuvermietung höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf. „Wer nach dieser Regelung zu viel Miete zahlt, kann entweder selbst aktiv werden oder sich an einen Rechtsdienstleister wenden“, sagt Dr. Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. Etwa an den Anbieter wenigermiete.de, der Anfang des Jahres gestartet ist. Das Unternehmen setzt im Falle einer zu hohen Miete die Rechte des Mieters gegen den Vermieter durch und behält dafür einmalig ein Drittel der Jahresersparnis. Die Einschätzung der Finanztip-Expertin: „Wer sich nicht selbst um die Durchsetzung der Mietpreisbremse kümmern will, für den kann das Portal eine gute Alternative sein“, sagt Schön. „Die Preise sind fair gestaltet, die Kostenstruktur ist transparent, und die AGB sind verbraucherfreundlich.“

Geld für den verspäteten Flug zurückbekommen

Ist ein Flug mehr als drei Stunden verspätet oder fällt er ganz aus, steht Verbrauchern in vielen Fällen eine Entschädigung zu. Auch hierbei können sich Kunden von einem Rechtsdienstleister unterstützen lassen. Finanztip hat sich diese Services näher angesehen und kann fünf Anbieter empfehlen. „Praktisch an den Portalen ist, dass der Kunde die Anbieter nicht sofort bezahlen muss und überhaupt auch nur im Erfolgsfall“, sagt Dr. Britta Beate Schön. „Die Portale behalten 25 bis 30 Prozent der erstrittenen Entschädigung ein.“ Nachteil dabei: „Leider müssen die Kunden bis zu sechs Monate auf das Geld warten – kommt es zu einem Gerichtsverfahren, kann es sogar noch länger dauern.“ Wer bereit ist, rund 42 Prozent seiner Entschädigung abzugeben, kann sich an einen Sofortentschädiger wie EUFlight wenden und das Geld sofort bekommen – unabhängig davon, ob das Unternehmen den Anspruch erfolgreich durchsetzen kann oder nicht.

Für den Notfall Vorsorgedokumente erstellen

Wer so schwer krank ist, dass er sich nicht mehr äußern kann, hat besser vorher schon in einer Patientenverfügung festgelegt, welche ärztlichen Maßnahmen zu treffen sind und eine Vertrauensperson in einer Vorsorgevollmacht benannt. Diese Verfügungen lassen sich selbst mit Hilfe von Mustern des Bundesjustizministeriums erstellen. Doch ein Muster ersetzt keine fachliche Beratung. Auch in diesem Bereich bieten verschiedene Rechtsdienstleister Unterstützung an. Finanztip empfiehlt etwa den Service Patientenverfügungplus. „Der Kunde beantwortet Fragen zu seiner Situation und bekommt dann ein individualisiertes Vorsorgepaket“, erklärt Schön. „Der Preis für Dokumente, die der Verbraucher jederzeit ändern kann, ist aus unserer Sicht fair.“ Wer das Ganze lieber über einen Anwalt machen möchte, kann sich an das Unternehmen Advocado wenden. Darüber bekommen Verbraucher einen spezialisierten Anwalt aus ihrer Region zu einem Festpreis vermittelt.

Quelle: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH

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