Treuhänderin Grützmacher Gravert GmbH muss Schadenersatz zahlen – Sicherheit und Durchführung „Hebelgeschäft“ in Frage gestellt – weitere Chance zur Geltendmachung von Ansprüchen für geschädigte CIS GHP`08 Anleger
Die gerichtliche Aufarbeitung des Anleger-Skandales „Garantiehebelplan´08“ (GHP 08) der CIS Deutschland AG nimmt konkrete Formen an. Die geschädigten GHP 08-Anleger können auf Schadensersatzzahlungen hoffen. Durch zwei Urteile des Landgerichts Frankfurt am Main, von denen eines durch ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 11.06.2014 bestätigt wurde, wird die Treuhandkommanditistin Grützmacher Gravert GmbH zur Zahlung von Schadenersatz an die geprellten Kläger verurteilt. Die Gerichte erkannten in den Verfahren nicht weniger als drei Prospektfehler, die auf die Anlageentscheidung der jeweiligen Anleger entscheidenden Einfluss hatten. Insbesondere wurden die fehlende Tragfähigkeit des Hebelsystems und die wirtschaftliche Nähe des Fonds zum umstrittenen Vertriebs-Guru Daniel Shahin bemängelt.
Sicherheit und Durchführung „Hebelgeschäft“
„Wir beanstanden in vielen Prozessen für unsere geschädigten Anleger, dass das angeblich garantiert sichere Hebelgeschäft des Garantie Hebelplans 08 bereits von Anfang an nicht aufgehen konnte. Der Hintergrund war ja, dass die Fondverwaltung des GHP08 Kredite aufnehmen wollte und mit diesem Geld Gewinne erwirtschaften sollte, die über den Zinsbelastungen an die Banken lagen. Wenn Geld verdienen so einfach wäre, würde es wohl jeder machen“, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, dessen Kanzlei eine Vielzahl von Anlegern in diesem Zusammenhang vertritt. Rechtsanwalt Röhlke weist daraufhin, dass dieses Fondmodell bereits vor Beitritt der meisten Kunden gescheitert war, wie der GHP08 selbst in einem Schreiben an die Anleger im Jahre 2010 mitgeteilt hatte. In diesem Schreiben wurde bereits von der GHP08 Gesellschaft darauf hingewiesen, dass infolge der Bankenkrise der Anlagezins wohl nicht den notwendigen Abstand zum Darlehenszins aufweisen würde, um das Hebelsystem erfolgreich werden zu lassen. Zudem sah der Gesellschaftsvertrag eine Rückzahlung von mindestens 95 Prozent der Kapitaleinlage schon nach kurzer Zeit vor, was zu einer Fristeninkongruenz führte, die schon anfänglich Zweifel am Geschäftsmodell aufkommen lassen mussten.
Fehlerhafter Emissionsprospekt eröffnet weitere Chance für geschädigte GHP08-Anleger
Weiterer wesentlicher Fehler des Emissionsprospektes ist nach Ansicht der Oberlandesrichter in Frankfurt, dass beim Garantiehebelplan 08 die tatsächlichen Beteiligungsverhältnisse verschwiegen wurden. „Im Emissionsprospekt des GHP`08 heißt es, die Komplementärin CIS Deutschland AG gehöre der GSA Verwaltungsgesellschaft mbH und damit deren Gesellschafter Dr. Klaus Gravert. Gravert ist zugleich Gesellschafter der Treuhandkommanditistin Grützmacher Gravert GmbH.
Beteiligungsverhältnisse: Garantiehebelplan ´08 – CIS Deutschland AG?
Tatsächlich gehörte aber die Komplementärin CIS Deutschland AG zu einhundert Prozent dem Chef des Alleinvertriebes Carpediem, Herrn Daniel Shahin. Diese Falschdarstellung der Beteiligungsverhältnisse führt nach der zutreffenden Ansicht der Oberlandesrichter dazu, dass der dortige Kläger die Anlage nicht gezeichnet hätte, wenn er um die besonderen wirtschaftlichen Verflechtungen gewusst hätte. Denn Herr Shahin hat sich in den extra zu diesem Zweck produzierten Werbevideos und der Zeitschrift der Freie Berater als unabhängiger Experte dargestellt, der die Kapitalanlage unabhängig empfehlen konnte“, meint Rechtsanwalt Christian- H. Röhlke.
Hintergründe CIS Deutschland AG und Garantiehebelplan`08
Daniel Shahin ist so schillernd wie umstritten. Medienwirksam lieferte sich Shahin eine Auseinandersetzung mit Redakteuren der Zeitschrift Finanztest und dem ZDF Wirtschaftsmagazin WISO. Letztlich wurde der Geschäftsbetrieb der Carpediem im Jahre 2012 eingestellt. Die CIS Deutschland AG und der Garantiehebelplan´08 wurden dann Teil des Anlageskandales um die Frankfurter S&K Gruppe.
„Die ehemalige Komplementärin, CIS Deutschland AG, ist nicht mehr auffindbar. Der ehemalige Geschäftsführer, Herr Heinzinger, führt die Geschäfte des Fonds mit einer neuen Komplementärs Gesellschaft, der Edelweiss GmbH, weiter. Geschädigte Anleger können sich nicht mehr an die Vertriebsgesellschaft Carpediem wegen einer Falschberatung wenden, weil auch diese nicht mehr greifbar ist. Es verbleibt derzeit noch der Weg gegen die Treuhandkommanditistin Grützmacher Gravert GmbH, nunmehr FH Treuhand GmbH. Allerdings sind die Anleger auch hier gewarnt. Laut Handelsregister sitz die Gesellschaft in der Berliner Friedrichstraße, tatsächlich aber wohl auf Zypern“, gibt Rechtsanwalt Röhlke zu bedenken.
Fazit: CIS GHP-Pläne haben TÜV-Siegel – Anleger vertrauen auf Plausibilitätszertifikate
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke unterstreicht, dass dies den Ansatz bestätigt, auch den TÜV Nord für das von ihm ausgegebene TÜV-Siegel mit in die Haftung zu nehmen. Der TÜV hatte ja den CIS GHP-Plänen Plausibilitätszertifikate verliehen, auf die viele Anleger hereingefallen sind. Aus den Urteilen den Landgerichts Frankfurt/Main ergibt sich gerade, dass die Beteiligungspläne nicht plausibel sind.
Allen betroffenen Anlegern des CIS Garantiehebelplan´08 ist empfohlen fachlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um bestehende Ansprüche gegen die Gesellschaft geltend zu machen. Für weitere Fragen stehen die Rechtsanwälte der Kanzlei Röhlke unter 030-71520671 und office@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung.