Bis zuletzt wurde um die Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie in Deutschland gerungen. Die unionsgeführten Bundesländer drohten, den Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes im Bundesrat zu blockieren. Heute wird das Gesetz voraussichtlich die letzte Hürde im Bundesrat passieren – vorausgesetzt es bekommt die Mehrheit. Ansonsten stehen weitere Verzögerungen bevor.
Florian Block, Partner und Rechtsanwalt bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland, kommentiert den Gesetzentwurf:
„Positiv zu bewerten ist die Vorgabe, dass anonyme Hinweise bearbeitet werden müssen. Das bringt Klarheit für Hinweisgebende und Unternehmen. Denn in der Praxis werden Hinweise auf schwerwiegende Verstöße meist anonym gemeldet. Begrüßenswert ist zudem die Möglichkeit, dass Fehlverhalten zunächst intern gemeldet werden soll und Unternehmen hierfür konkrete Anreize für die Mitarbeitenden schaffen dürfen.“
Zur Umsetzung der Vorgaben erklärt der Anwalt:
„Bei der praktischen Umsetzung müssen sich Unternehmen vor allem die Frage stellen, auf welchem Weg Hinweisgebende Meldungen abgeben können sollen. Meldewege wie ein schlichter Briefkasten oder eine Mailadresse sind wegen der neu aufgenommenen Regelungen zur Bearbeitung anonymer Meldungen jedenfalls ab 2025 nicht mehr ausreichend. Hier sollten sich Unternehmen mit digitalen Meldesystemen befassen.“
Unternehmen rät Anwalt Block:
„Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitenden, die noch über kein Hinweisgebersystem verfügen, sollten sich schnellstmöglich mit der Einführung befassen. Die anwaltliche Praxis zeigt, dass viele Fragen offen sind und ausreichend Zeit benötigt wird.“
Mit Blick auf eine mögliche Blockade des Hinweisgeberschutzgesetzes im Bundesrat meint Block:
„Sollte das Gesetz heute blockiert werden, käme es abermals zu einer deutlichen Verzögerung. Wahrscheinlich wäre dann, dass die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anruft, wo über das Gesetz verhandelt werden würde. Anschließend müsste eine erneute Abstimmung im Bundesrat stattfinden. Das kann sich über Monate hinziehen und verhindert das Inkrafttreten des Gesetzes. Eigentlich wäre die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland schon Ende 2021 fällig gewesen. Eine weitere Verzögerung würde jedenfalls die Unternehmen, die bereits an der Einführung eines Hinweisgebersystems arbeiten, wegen der damit verbundenen Unsicherheiten nur weiter belasten. Und auch Unternehmen, die bislang abgewartet haben, wären nur temporär entlastet. Da die EU-Hinweisgeberrichtlinie in Deutschland umgesetzt werden muss, wird der Kelch auf Dauer an niemandem vorübergehen.“
Quelle: CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB