Viele Unternehmen – und zwar egal aus welcher Branche – benötigen regelmäßig eine rechtskundige Hilfe. Zum einen müssen Forderungen beigetrieben werden, zum anderen muss sich der Geschäftsinhaber vor einer haftungsrechtlichen Inanspruchnahme schützen. Der Gang zum Rechtsanwalt ist da unumgänglich. Vor allem unter anderem dann, wenn es um die rechtliche Beratung bei der Wahl der angemessenen Rechtsform einer Firma geht. Gerade im letzten Beispiel, aber nicht nur da, spielen zugleich steuerliche Aspekte eine wesentliche Rolle. Hier ist es sinnvoll, die benötigte Fachkompetenz unter einem Dach zu finden, also eine Kanzlei zu finden, in der ein Anwalt und Steuerberater zusammenarbeiten.
Vorteilhafte Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Steuerberater
Für einen Unternehmer ist die gemeinsame Fallbearbeitung von Anwalt und Steuerberater regelmäßig vorteilhaft. Viele Rechtsprobleme auf dem Gebiet des sehr komplexen Wirtschaftsrechts enthalten nämlich steuerliche Aspekte. Ein klassisches Beispiel ist das des zu sanierenden Unternehmens. Hier hängt es regelmäßig von der anwaltlichen Kunst ab, ob sich Gläubiger in einer prekären wirtschaftlichen Situation auf einen außergerichtlichen Vergleich bzw. Sanierungsplan einlassen. Kommt es zu einer Einigung, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der eventuellen Versteuerung des sogenannten Sanierungsgewinns. Spätestens hier ist dann der Steuerberater gefragt. Dieser hat nämlich in solchen Fragen regelmäßig das speziellere Fachwissen. Ein versierter Steuerberater kennt die wegweisenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, nach denen der regelmäßig praktizierte Steuererlass des Bundesministeriums für Finanzen rechtswidrig sei. Welche Auswirkungen das für den Unternehmer hat, muss der Anwalt unbedingt mit dem Steuerberater abklären. Nur so kann im Falle eines Sanierungsgewinns im Hinblick auf die Komplexität dieses spezifischen steuerrechtlichen Problems der einzelne Unternehmer angemessen beraten werden.
Fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Steuerberater
Der Unternehmer als Mandant profitiert grundsätzlich von einer fallbezogenen fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Steuerberater. Dies gilt insbesondere auch in den Fällen einer Umwandlung einer Firma in eine GmbH & Co. KG oder etwa bei der Umsetzung einer Unternehmensnachfolge in Verbindung mit einem Erbvertrag. Zur richtigen Beratung des Unternehmers müssen hier rechtliche und zugleich steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Es ist also die Verzahnung von Wirtschafts- und Steuerrecht, die es aus der Sicht des Unternehmers sinnvoll macht, ein Kanzlei zu beauftragen, in der ein Anwalt und ein Steuerberater gleichermaßen zusammenarbeiten.