Der Geschäftsführer ist der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft. Jede Gesellschaft bedarf mindestens eines Geschäftsführers. Die Wahl des richtigen Geschäftsführers durch die Gesellschaft sollte daher gründlich durchdacht und der Kandidat auf seine Eignung hin überprüft werden. Doch auch der Geschäftsführer sollte sich gründlich überlegen und prüfen, ob er das angetragene Geschäftsführeramt annehmen möchte. Insbesondere sollte er die „Konstitution“ der Gesellschaft näher in Augenschein nehmen. Hierbei sollte bspw. nicht nur die Gesellschafterstruktur, sondern auch die finanzielle Ausstattung der Gesellschaft unter die Lupe genommen werden.
Der Beratungsalltag zeigt, dass sich viele Geschäftsführer der Vielschichtigkeit ihrer Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und – auch persönlichen – Haftungsrisiken gar nicht bewusst sind. Viele Geschäftsführer übernehmen die Position äußerst „blauäugig“. Oftmals werden Geschäftsführer mit der „persönlichen Managerhaftung“ erstmals konfrontiert, wenn sich ein Schaden realisiert hat und dessen Kompensierung aus dem Privatvermögen zu diskutieren ist. Dann ist es allerdings zu spät.
In dem neuen Ratgeber des Spezialisten, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Joachim Reiff, werden die typischen Fragen rund um die Managerhaftung eines Geschäftsführers beantwortet.
Quelle: Premiumpresse