Urlaubszeit ist Blaumacher-Zeit: So können sich Arbeitgeber wirksam vor Betrug schützen
Die Ferien stehen vor der Tür und die Auftragsbücher sind voll: Da kommt es regelmäßig vor, dass ein Urlaubsantrag aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden muss. Nicht alle Mitarbeiter sehen dies bereitwillig ein – und manche gehen in ihrer Frustration sogar so weit, sich den durchaus verdienten Urlaub dann selbst zu „genehmigen“: Sie lassen sich krankschreiben. 2013 war der Krankenstand so hoch wie seit Ende der 1990er Jahre nicht mehr – im Durchschnitt fehlten bis zu 5,8% der Beschäftigten in deutschen Unternehmen. In Spitzenzeiten lag die Fehlquote teils sogar im zweistelligen Prozentbereich. „Nach unserer Erfahrung beruht ein nicht geringer Teil dieser Krankschreibungen auf fingierten Symptomen“, berichtet Jochen Meismann, Geschäftsführer der Detektei A Plus. Hierbei handelt es sich keineswegs um ein Kavaliersdelikt, sondern eindeutig um Betrug, der allerdings oft schwer nachzuweisen ist. Dennoch müssen Arbeitgeber handeln, schon im Interesse der ehrlichen Belegschaft. Wie Sie sich wirksam gegen dreiste Lohnfortzahlungsbetrüger wehren können, weiß der erfahrene Ermittler.
Laut aktuellem Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse erreichte der Krankenstand 2013 ein neues Rekordhoch: In Spitzenzeiten fehlten in deutschen Unternehmen krankheitsbedingt bis zu 5,8% der Beschäftigten. Wie der Report auch zeigt, gehen die Krankenzahlen in den Sommermonaten zwar etwas zurück. Doch erfahrungsgemäß ist die Quote der fingierten Krankschreibungen gerade in der Urlaubszeit besonders hoch. So gaben etwa im Umfeld der diesjährigen Fußball-WM 1,4 Mio. Arbeitnehmer an, während der Meisterschaft „blaumachen“ zu wollen. Das entspräche einem geschätzten volkswirtschaftlichen Schaden von 520 Millionen Euro.
Krankenschein statt Urlaubsantrag
„Die Zahl der Krankschreibungen steigt gerade in der Ferienzeit regelmäßig rapide an“, verrät Jochen Meismann, Chefermittler der A Plus Detektive. Er weiß: Dieser Umstand ist für Unternehmen besonders dann ein Problem, wenn bei vollen Auftragsbüchern die Arbeit liegen bleibt. „Ist jemand wirklich krank, gibt es keine Diskussion: Die Gesundheit des Mitarbeiters geht vor. Bleibt aber ein arbeitsfähiger Mitarbeiter zu Hause, weil er keine Lust hat, seiner Arbeitsverpflichtung nachzukommen, schädigt er seinen Arbeitgeber“, erklärt Jochen Meismann. Denn wenn für die Erfüllung von Geschäftszusagen zusätzliches Personal beschäftigt werden muss, schmälert das den Gewinn nicht selten spürbar – und die ehrliche Belegschaft muss das unkollegiale Handeln am Ende, etwa durch eigenen Lohnverzicht, ausbaden.
Ein Unrechtsbewusstsein scheint vielen Betroffenen dabei fremd zu sein: „Manche sind sogar so dreist, dass sie ihrem Chef offen damit drohen, sich krankschreiben zu lassen, wenn sie ihren Urlaub nicht genehmigt bekommen“, so der Chefermittler von A Plus. „Das grenzt schon fast an Nötigung.“ Dabei handelt es sich bei vorgetäuschten Krankheiten grundsätzlich nicht um ein Kavaliersdelikt. Vielmehr kann dieses Vorgehen durchaus sogar strafrechtlich relevant sein, nämlich einen Betrug darstellen. Und das berechtigt den Arbeitgeber prinzipiell zur fristlosen Kündigung. Mehr noch: Wie der BGH (Bundesgerichtshof) 2009 entschied, reicht dafür bereits die Ankündigung einer Erkrankung durch einen frustrierten Mitarbeiter, nachdem ihm ein geforderter Urlaub vom Arbeitgeber nicht gewährt wurde (Az.: 2 AZR 251/07).
Blaumacher wirksam überführen
Doch um einen Mitarbeiter fristlos zu kündigen, braucht der Arbeitgeber gerichtsfeste Beweise gegen den vermeintlichen Lohnfortzahlungsbetrüger. Aber diese zu beschaffen, stellt für Unternehmer ein großes Problem dar: „Ermittlungen auf eigene Faust sind selten von Erfolg gekrönt“, warnt Jochen Meismann. Unternehmer sollten deshalb immer auf die legitime Hilfe professioneller Detektive zurückgreifen, um verdächtige Blaumacher zu überführen. Solche Einsätze gehören zum Tagesgeschäft von Wirtschaftsdetekteien und bieten Auftraggebern gleich mehrere Vorteile: „Unsere Ermittler können die Zielperson unauffällig observieren, ihre Aktivitäten während der Krankheit dokumentieren und vor Gericht eindeutig belegen“, erklärt Jochen Meismann. Dadurch erhalten die Unternehmen in der Regel binnen weniger Tage die nötigen Beweise gegen ihre betrügerischen Mitarbeiter und können ihnen oft sogar die Kosten für die Überwachung durch einen Detektiv in Rechnung stellen, wie das Bundesarbeitsgericht in Kassel urteilte (Az.: 8 AZR 5/97). Außerdem schreckt die Überführung von Betrügern auch andere Angestellte mit laxer Arbeitsmoral ab, ähnliche Handlungen zu begehen. „Machen Sie deutlich, dass kranke Angestellte Ihren Schutz als Arbeitgeber genießen und niemand etwas zu befürchten hat, der wirklich nicht arbeitsfähig ist“, so ein abschließender Tipp des erfahrenen Ermittlers. „Dann ist das Signal klar: Unkollegiales und betrügerisches Verhalten wird im Interesse der ehrlichen Mitarbeiter nicht geduldet. Das wirkt.“