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Manchmal müssen Juristen sogar die Natur neu definieren

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Berlin – Zwei Nachbarn stritten um eine Anpflanzung an der Grenze ihrer Grundstücke. Es handelte sich um Bambusstauden, die im Laufe der Zeit in die Höhe geschossen waren. Ein Nachbar fühlte sich dadurch erheblich beeinträchtigt. Seine freie Sicht werde eingeschränkt und bei Schneefall neigten sich die Stauden außerdem zu stark in Richtung seines Anwesens. Deswegen sei dringend ein Beschnitt angesagt. Der Eigentümer der Pflanzen verteidigte sich unter anderem damit, dass es sich bei Bambus im botanischen Sinne um ein Gras handle und deswegen die entsprechenden Hecken-Vorschriften im geltenden (baden-württembergischen) Nachbarrecht gar nicht greifen könnten. Und plötzlich sahen sich die zuständigen Oberlandesrichter mit Fragen der Biologie konfrontiert. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS trafen sie eine interessante Entscheidung: Ein Gras könne im Sinne des Rechts wie eine Hecke bewertet werden. Deswegen musste der Nachbar den störenden Bambus bis auf eine Höhe von 1,80 Metern beschneiden. (Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 12 U 162/13)

Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"
Quellenangabe: „obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)“
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