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Mein (letzter) Wille: Deutsch-amerikanisches Erbrecht im Fokus

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Ein Ferienhaus in Florida, ein Grundstück in Texas oder ein Wertpapierdepot bei einer amerikanischen Bank in New York – Besitz in den USA bietet heutzutage eine interessante Geldanlage und dient Deutschen gerne als Altersvorsorge. Bei Planung und Erwerb meist nicht bedacht werden die Themen Nachlass und Erbrecht. Wer beschäftigt sich auch schon gerne mit dem Tod? Dennoch tritt er irgendwann ein – oftmals schneller als gedacht. „Wer seinen Erben langwierige und teure Verfahren in den USA ersparen möchte, kümmert sich am besten frühzeitig darum, dass die US-Vermögensgegenstände formell korrekt und materiell wie gewünscht vererbt werden“, empfiehlt der deutsch-amerikanische Anwalt Carl-Christian Thier von der Kanzlei Urban Thier & Federer P.A.

Quelle: Carl-Christian Thier - Kanzlei Urban Thier & Federer P.A. / Borgmeier PR
Quelle: Carl-Christian Thier – Kanzlei Urban Thier & Federer P.A. / Borgmeier PR

Andere Länder, andere Sitten

Testament ist gleich Testament? Falsch gedacht. Deutsch-amerikanische Nachlassverfahren bergen einige Tücken, die den meisten Erblassern unbekannt sind und die schnell zulasten der Nachkommen gehen können. Es beginnt bereits bei der Form, in der das Dokument abgefasst wird. „Diese ist abhängig vom Land, in dem sich die Vermögensgegenstände befinden“, erklärt Carl- Christian Thier. „Während in Deutschland sowohl handschriftliche als auch notarielle Testamente anerkannte Formen für die Nachlassregelung sind, besitzen diese in vielen US-Bundesstaaten keine oder nur eingeschränkte Gültigkeit.“ Demnach müssen deutsche Eigentümer eines Hauses zum Beispiel in Florida ein Testament nach dem in Florida gültigem Recht aufsetzen, um ihren Nachlass wie von ihnen gewünscht übertragen zu wissen. Ein handschriftliches deutsches Testament hat dort keine Wirkung. Werden die Dokumente nicht korrekt abgefasst, fällt der Nachlass den Erbschaftsgesetzen des Landes „zum Opfer“, in dem sich das Eigentum befindet. Und hier unterscheidet sich die Gesetzgebung zum Teil erheblich. Wer aktiv über seine Vermögensgegenstände bestimmen möchte, sollte sich daher den Rat eines fachkundigen Rechtsanwalts einholen.

Testament in den USA und dann?

Die Abwicklung des Nachlasses wird in den USA üblicherweise von einem Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker durchgeführt. Neben der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses kümmert er sich auch um eventuelle Schulden des Verstorbenen und die Verteilung des Erbes. Grundsätzlich richtet sich die Nachlassverwaltung nach den Gesetzen des Ortes, an dem der Verstorbene zuletzt gewohnt hat. „Sobald sich das Vermögen des Erblassers allerdings auf verschiedene Staaten oder Länder verteilt, kann eine zweite oder dritte lokale Nachlassabwicklung nötig werden. Diese findet dann an dem Ort bzw. den Orten statt, an dem sich das Vermögen befindet“, erklärt Rechtsanwalt Thier. Die Abwicklung der Vermögensgegenstände wird in dem Fall nach zwei verschiedenen Rechtssystemen geregelt. „Außerdem sollten sich deutsche Erben US-amerikanischer Vermögensgegenstände darauf einstellen, dass Nachlassverfahren in den USA selbst bei Vorlage eines gültigen Testaments zwischen 12 und 18 Monaten dauern können. Kommt es hierbei zu Verzögerungen aufgrund von Uneindeutigkeiten im Dokument, zehren die Kosten des Verfahrens im schlimmsten Fall einen ganzen Nachlass auf“, geben Rechtsexperten zu bedenken. Vorausschauende Planung, in der das Vermögen sorgfältig strukturiert wird, sowie ein korrekt angefertigtes Testament sorgen dafür, dass das Erbe schnell anerkannt und die Nachkommen finanziell und emotional entlastet werden. Ein spezialisierter Rechtsbeistand kann bei allen Fragen unterstützend tätig werden.

Quelle: Borgmeier PR

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