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Mit dem Schutzschirm aus der Krise

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Seit rund drei Jahren soll das „Schutzschirmverfahren“ die Sanierung von Unternehmen in der Krise erleichtern. Vorteil für die Unternehmen: Nicht ein Insolvenzverwalter übernimmt das Ruder, sondern die Geschäftsführung bleibt im Amt. Aus diesem Grund hat sich die inhabergeführte TECH Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Hannover und Göttingen entschieden, dieses recht neue Sanierungsinstrument zu nutzen. Mit Erfolg: TECH ging bereits nach nur neun Monaten als saniertes Unternehmen aus dem Verfahren hervor. Ein Rückblick.

Prof. Dr. Lucas F. Flöther - © 2015 Sven Döring / Agentur Focus
Prof. Dr. Lucas F. Flöther – © 2015 Sven Döring / Agentur Focus

Ende 2013 hatte das bundesweit tätige Unternehmen für Industriedienstleistungen den Schutzschirm beantragt. „Die Krise nahm ihren Anfang mit der Finanzkrise 2009“, erinnert sich TECH-Gesellschafter-Geschäftsführer Jürgen Zinecker. „Damals mussten wir einen Umsatzeinbruch von 50 Prozent verkraften.“ In den folgenden Jahren ging es zwar wieder bergauf: Die Umsätze stiegen und es wurden sogar neue Mitarbeiter eingestellt. „Doch die Verbindlichkeiten blieben und die Verhandlungen mit den Banken führten zu keinem Ergebnis“, so Zinecker. Da jedoch ein Verkauf des Unternehmens für Zinecker und seinen Partner Rainer Bilgeri nicht zur Debatte stand, entschieden sich die Geschäftsführer im Dezember 2013, ein „Schutzschirmverfahren“ zu beantragen. Ziel war es, das Unternehmen über diesen Weg schnell und vollständig zu sanieren. „Ein Schutzschirmverfahren ist hierzu die ideale Lösung“, betont der Sanierungsexperte Prof. Lucas F. Flöther, der in diesem Verfahren auch als Sachwalter fungierte. „Die Geschäftsführung bleibt Herr im eigenen Hause und ist für die Dauer des Verfahrens vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt, so dass sich das Unternehmen neu aufstellen kann.“

Voraussetzung für ein Schutzschirmverfahren ist, dass das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist. Frühzeitiges Handeln ist also entscheidend. „Je früher der Antrag gestellt wird und je mehr Ressourcen im Unternehmen noch zur Verfügung stehen, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit das Unternehmen erfolgreich zu sanieren“, erläutert Flöther. „Viel zu oft wird so lange mit Sanierungsmaßnahmen gewartet, bis es zu spät und das Unternehmen nicht mehr zu retten ist.“

„Diese Voraussetzung war bei TECH erfüllt“, so Zinecker. Allerdings mussten bis zur Antragstellung noch einige Hürden genommen werden: So musste das Unternehmen einen Insolvenzrechts-Spezialisten als Berater engagieren, mit dem der Antrag für das Gericht vorbereitet wurde. „Dies geschah noch alles undercover“, berichtet Zinnecker. „Wir wollten zu diesem Zeitpunkt niemanden beunruhigen und den Antrag in Ruhe erstellen.“ Die Vorbereitung der Antragstellung dauerte etwa sechs Wochen.

Zusammen mit dem Antrag konnte TECH dem Gericht einen Sachwalter vorschlagen, der – anstelle eines Insolvenzverwalters – das Verfahren im Interesse der Gläubiger beaufsichtigt. TECH vertraute hier auf Empfehlungen und entschied sich für Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Namenspartner der auf Sanierung und Insolvenzverwaltung spezialisierten Kanzlei Flöther & Wissing. „Uns war es wichtig, einen erfahrenen Sachwalter zu finden, der uns konstruktiv im Sinne des Unternehmens unterstützt und nicht auf Abwicklung oder Verkauf des Unternehmens aus ist.“ Flöther ergänzte: „Als Sachwalter sehe ich es als meine Aufgabe, eng mit der Geschäftsführung zusammenzuarbeiten und den Sanierungsprozess im Rahmen der Möglichkeiten bestmöglich zu unterstützen. Meistens ist dies auch für die Gläubiger am Ende der beste Weg“. Flöther verfügt als Sachwalter über umfangreiche Sanierungserfahrungen im Rahmen von Schutzschirm- und Eigenverwaltungsverfahren.

Die Möglichkeit, einen Sachwalter selber auszuwählen und mit ihm das Verfahren zu durchlaufen, ist zudem für beide Parteien vertrauensbildend. „Unternehmen und Sachwalter ziehen so sicher eher an einem Strang, als wenn das Gericht dem Geschäftsführer einen Sachwalter an die Seite stellt, von dem er zuvor nie gehört hat“, so Flöther.

Vorteile des Schutzschirmverfahrens: schnell und vertrauensbildend

Weiterer Vorteil von Schutzschirmverfahren: Wer ein Schutzschirmverfahren durchläuft, ist weniger mit dem Makel „Insolvenz“ behaftet. Dies wirkt sich positiv auf das Verhältnis zu Kunden, Lieferanten und natürlich Mitarbeitern während des gesamten Sanierungsprozesses aus. „Wir haben von vornherein versucht, das ‚I-Wort‘ zu vermeiden“, so Zinecker. „Darüber hinaus haben wir aber von Anfang an auf Transparenz und Ehrlichkeit gesetzt.“ So wurden die Mitarbeiter zeitgleich zur Antragstellung umfassend informiert und mit allen Kunden und Lieferanten persönliche Gespräche geführt, in denen die Situation und die folgenden Schritte genau erläutert wurden. Unterstützt wurde Zinecker dabei von Sachwalter Flöther, der Kunden und Lieferanten die Unsicherheit genommen und aktiv zur Weiterarbeit mit TECH aufgefordert hat. „Von den Reaktionen waren wir absolut positiv überrascht“, so der Geschäftsführer. „Alle Beteiligten haben den Weg des Schutzschirmverfahrens unterstützt. Kein Mitarbeiter hat gekündigt, kein Kunde ist abgesprungen und alle Lieferanten haben dem Unternehmen die Stange gehalten.“

Das deutliche Signal nach außen, dass das Unternehmen eben noch nicht insolvent ist und man trotzdem rechtzeitig Maßnahmen zur Sanierung ergriffen hat, ist auch aus Flöthers Sicht erfolgsentscheidend. „Unternehmer gelten nicht mehr als Versager oder gar als Bösewicht, wie es früher der Fall war, wenn das Unternehmen ins Wanken geriet“, so Flöther. Gleichzeitig könnten aber die bewährten Sanierungsinstrumente der Insolvenzordnung auch im Schutzschirmverfahren genutzt werden, vor allem das Insolvenzgeld und die Sonderkündigungsrechte.

Die TECH Unternehmensgruppe nutzte die bis zu drei Monate dauernde Schutzschirm-Phase, um erste wichtige Sanierungsmaßnahmen umzusetzen und einen detaillierten Sanierungsplan – den sogenannten „Insolvenzplan“ – zu erarbeiten. Angesichts dieser Fortschritte ordnete das Gericht auch nach Eröffnung des Verfahrens die Eigenverwaltung an; d.h., die Geschäftsführer blieben auch im eröffneten Verfahren am Ruder und hatten weiter die Entscheidungsgewalt über ihr Unternehmen. Nur wenige Monate später, im Juli 2014, wurde der eingereichte Sanierungsplan von der Gläubigerversammlung angenommen. „Dass die Gläubiger dem Plan zustimmten, wäre ohne die offene und konstruktive Zusammenarbeit von Gläubigern, Sachwalter, Gericht und Unternehmen nicht möglich gewesen“, resümiert der Geschäftsführer. Am 24. September 2014 wurde das Verfahren durch das Gericht aufgehoben. Seitdem ist TECH ein rundum saniertes Unternehmen, dessen Geschäfte erfolgreicher laufen als vor der Krisenzeit.

Rückblickend zieht Zinecker eine durchweg positive Bilanz des Schutzschirmverfahrens: „Ich habe mich während des gesamten Verfahrens sicher gefühlt gegenüber allen Beteiligten“, so der Geschäftsführer abschließend. „Hätten wir stattdessen ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen, hätten viele Geschäftspartner sicher anderes reagiert. Und ich weiß nicht, ob es uns jetzt noch geben würde.“ Sanierungsexperte Flöther pflichtet ihm bei: „Ich kann nur jedem Unternehmern, das in eine Krise geraten ist und die Möglichkeit hat, ein Schutzschirmverfahren zu beantragen, raten, dies auch zu tun.“

Quelle: möller pr GmbH

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