Berlin-Schönefeld – Die Deutsche Umwelthilfe darf juristisch gegen die Genehmigung des VW Software-Updates vorgehen. Diese Auffassung hat die Generalstaatsanwaltschaft des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gerade in einem Schlussantrag vertreten und gleichzeitig strenge Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung definiert. “Der VW-Abgasskandal könnte bald von vorn beginnen. Wenn das Software-Update von VW als unzulässig eingestuft wird, muss der Konzern europaweit mehrere Millionen Dieselfahrzeuge erneut zurückrufen. Im schlimmsten Fall droht sogar die Stilllegung all dieser Autos”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Kanzlei aktuell rund 30.000 Mandanten im Abgasskandal vertritt.
“Nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals musste Volkswagen deutschlandweit rund 2,5 Millionen Autos zurückrufen. Mit Hilfe eines Software-Updates sollte die vorhandene Manipulationssoftware dieser Fahrzeuge überschrieben und die Abgasreinigung der manipulierten Autos normalisiert werden.
Nach dem Update stoßen die betroffenen Fahrzeuge bei Außentemperaturen in Höhe von mehr als 15 bzw. weniger als 33 Grad […] jedoch teilweise noch mehr Schadstoffe aus als vorher. Durchschnittstemperaturen zwischen 15 und 33 Grad werden in Europa jedoch nur in den wenigsten Monaten erreicht. Unter anderem deshalb bezeichnete die EuGH-Generalstaatsanwaltschaft solche temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen bereits in der Vergangenheit als illegal.
Weil das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt das VW Software-Update trotz der vorhandenen Abschalteinrichtung genehmigte, ging die Deutsche Umwelthilfe vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht gegen die Bundesrepublik Deutschland vor. Zunächst war jedoch unklar, ob die Umwelt-Organisation dazu überhaupt befugt ist. Die EuGH-Generalstaatsanwaltschaft ist der Auffassung, dass dem so ist”, erklärt Claus Goldenstein. Er ergänzt:
VW-Abgasskandal: Schadensersatzansprüche bestehen noch immer
“Zwar ist ein Schlussantrag durch die EuGH-Generalanwaltschaft kein rechtskräftiges Urteil, doch in der Regel folgen die Richter des Europäischen Gerichtshofs dieser Rechtsauffassung. Mit einem Urteil in der Sache ist in den kommenden Wochen zu rechnen.
Anschließend könnte das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht das VW Software-Update für unzulässig erklären. VW müsste dann alle Fahrzeuge mit diesem Update einmal mehr zurückgerufen. Sollte VW die Abgasreinigung der betroffenen Autos nicht normalisieren können, ohne dabei auf eine illegale Abschalteinrichtung zu setzen, droht den manipulierten Fahrzeugen sogar die Stilllegung.
Betroffene Verbraucher sollten nun schnellstmöglich prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Zuletzt entschied der Bundesgerichtshof, dass Neuwagenkäufer ihre Abgasskandal-Rechte bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf durchsetzen können. Zahlreiche Besitzer von manipulierten VW-Autos können also auch heute noch Schadensersatzansprüche geltend machen.”
Diese Rechte haben betroffene Verbraucher
Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.
Quelle: Goldenstein Rechtsanwälte