Neuauflage der eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing erschienen
Köln – Für E-Mail-Marketeers wird es in Zukunft nicht leichter: Wenn ab Mai 2018 die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt, können auf rechtswidrige Werbemaßnahmen und Datenschutzverstöße drastisch erhöhte Bußgelder folgen – im Einzelfall von bis zu 20 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere Rechtsgrundlagen und zahlreiche Urteile, die es bei der Arbeit zu berücksichtigen gilt. Einen Überblick im Paragrafendschungel bietet die neueste, sechste Auflage der „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“. Unter Mitwirkung der Certified Senders Alliance vermittelt diese neue rechtliche Anforderungen, gibt Tipps bei der praktischen Umsetzung und liefert zahlreiche Praxisbeispiele.
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung wird ab dem 25. Mai 2018 anwendbar sein und hat weitreichende Konsequenzen für das E-Mail-Marketing. Sie gilt direkt und unmittelbar und sieht bei Datenschutzverstößen und damit in Zusammenhang stehenden rechtswidrigen Werbemaßnahmen drastisch erhöhte Bußgelder vor. Im Einzelfall können das vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens oder bis zu 20 Millionen Euro sein.
Weltweite Opt-In- / Opt-Out- Liste
Neben dieser Verordnung hat ein Team von Fachleuten für die neueste Auflage der „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“ weitere neue Rechtsgrundlagen und Urteile praxisnah und verständlich aufbereitet. Zudem gibt das Handbuch einen erweiterten Überblick zur Rechtslage in Österreich und der Schweiz sowie eine weltweite Opt-In- / Opt-Out- Liste.
Permission ist der Schlüssel
So einfach der Grundsatz „E-Mail-Werbung nur mit Einwilligung“ klingt, so anspruchsvoll ist die Umsetzung im Detail. Die Autoren setzen sich deshalb intensiv mit den Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung im Kontext der unterschiedlichen nationalen Vorschriften auseinander. Darüber hinaus geben sie Empfehlungen zur Gestaltung des Newsletters, für Profilierung und Messung des Ö̈ffnungs- und Klickverhaltens sowie die Auftragsdatenverarbeitung bei der Einbindung von Dienstleistern.
Die inzwischen 6. Auflage der „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“ wird seit ihrem ersten Erscheinen im Jahr 2002 regelmäßig überarbeitet. Bisher wurden mehr als eine Million Exemplare in gedruckter und elektronischer Form verteilt.
Quelle: eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.