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Pflegedokumentation: „Spiegel guter Pflege und auch im Rechtsfall entscheidend“

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Quelle: DM EDV GmbH
Quelle: DM EDV GmbH

Das DM EDV Jahresseminar für Führungskräfte im Sommer 2015 in Garrel bildete für alle Teilnehmer wieder einmal eine gelungene Plattform für den so wichtigen Erfahrungsaustausch. Auf der Agenda standen diesmal auch juristische Themen. Speziell die Betrachtung der Pflegedokumentation aus rechtlicher Perspektive war für die Tagungsteilnehmer von Bedeutung. „Eine Pflegedokumentation liefert alle wichtigen Informationen, die nicht zuletzt auch in einem Rechtsfall entscheidend sind“, betont Alexandra Zimmermann, Dozentin und Fachanwältin für Medizinrecht und Strafrecht, von der Hannoveraner Anwaltskanzlei für Heime und Pflegedienste im Interview.

1. Frau Zimmermann, wie wichtig ist ein Leitungstreffen wie das von DM EDV in Garrel für die Vertreter der Branche?

Solche Leitungstreffen sind sehr wichtig, da die Leitungskräfte verschiedener Einrichtungen neben der fachlichen Information die Gelegenheit finden, sich untereinander intensiver auszutauschen. Die jeweiligen Erfahrungswerte und der inhaltliche Austausch sensibilisieren den Blick für wichtige Themenfelder und können neue Perspektiven und Wege aufzeigen.

2. Wie bewerten Sie das vergangene Treffen und die Reaktion der Teilnehmer auf die von Ihnen referierten Themen „Umgang mit offenen Heimkosten“ und „Update zum Haftungsrecht und der Dokumentation“?

Die rege Beteiligung der Teilnehmer zeigt, dass diese Themen die Praxis beschäftigen. Im Bereich des Umgangs offener Heimkosten findet meines Erachtens eine Sensibilisierung statt, da infolge eines Zahlungsausfalls nicht selten uneinbringliche Kosten entstehen. Hier stellt sich natürlich die Frage, wie sich dies verhindern lässt.

Das Haftungsrecht befindet sich im steten Fluss, nicht zuletzt durch die neuesten Entscheidungen aus der Rechtsprechung. Hier ist es sinnvoll, diese Themenfelder praxisbezogen darzustellen und allen am Pflegeprozess Beteiligten aufzuzeigen, wie Risiken vermieden werden können. Die Dokumentation spielt dabei natürlich eine entscheidende Rolle, wobei hier keineswegs gilt: „je mehr, je besser“, sondern vielmehr: „so wenig wie möglich, so viel wie nötig“.

3. Was hat eine Pflegedokumentation direkt und indirekt zu tun mit den von Ihnen behandelten Themengebieten und warum haben Sie gerade diese Aspekte ausgesucht?

Die Pflegedokumentation ist das Kernstück der haftungsrechtlichen Absicherung und auch ein Spiegel der guten Pflege. Sie liefert alle wichtigen Informationen, die nicht zuletzt auch in einem Rechtsfall entscheidend sind.

4. Gab es etwas, das Ihnen auf der Veranstaltung besonders gut gefallen hat?

Die Teilnehmer haben sich aktiv beteiligt und einen praxisbezogenen Austausch untereinander geführt. So können wichtige Informationen zusammengeführt und diskutiert werden.

5. Um welches Thema könnte Ihrer Meinung nach ein solches Meeting das nächste Mal ergänzt werden?

Im Rahmen meiner Schulungstätigkeiten stelle ich fest, dass das Thema Schweigepflichten die Praxis beschäftigt. Damit verbunden sind insbesondere auch Fragestellungen der Einsichtnahme in die Pflegedokumentation. Hier gibt es viele wertvolle praktische Tipps, die allen Beteiligten den Dialog mit Angehörigen, Betreuern und Bevollmächtigten erleichtern.

6. Wo liegen die wichtigsten rechtlichen Fallstricke beim „Bürokratieabbau in der Pflege“ und welche Abhilfe schafft da eine gute Pflegedokumentation?

Im Bereich der Grundpflege kann auf Einzelleistungsnachweise verzichtet werden. Voraussetzung für diesen Verzicht ist aber, dass die zu erbringenden Leistungen auf einer individuellen, strukturierten Informationssammlung und einer darauf abgeleiteten Pflegeplanung beruhen. Dann müssen nur noch Abweichungen und Auffälligkeiten im Berichteblatt dokumentiert werden.

Im Rahmen des Qualitätsmanagements und der Organisationsverantwortung ist aber sicherzustellen, dass die Pflegekräfte Kenntnis dieser individuellen und strukturierten Informationssammlung erhalten und dass dies, etwa durch Abzeichnen der einzelnen Kräfte, auch beweissicher hinterlegt ist.

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