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Quantum Leben AG – Milliardenfalle für Anleger?

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geschrieben von Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann, Dr. Schulte und Partner, Berlin

Die Quantum Lebensversicherung AG (Städtle 18, 9490 Vaduz, Liechtenstein) ist eine Lebensversicherungsgesellschaft mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein. Der Binnenstaat in Europa ist im Grunde nach normalen Vorstellungen Deutschlands eine Kleinstadt mit erstaunlich „produktiver“ Finanzindustrie. Bereits in der vergangenen Woche meldeten sich mehrere verunsicherte Anleger bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin und berichteten, dass ihre als sicher versprochenen Auszahlungen ausblieben und schnappten buchstäblich nach einem „Quantum“ Luft.

Quelle: newsmax
Quelle: newsmax

29 Milliarden Euro verschwunden?

Das elektronische „Handelsblatt“ titelte vergangene Woche „Millionen von Anlegergeldern verschwunden“. Nach Recherchen des Presseportals „Handelsblatt“ sind angeblich Milliarden von der Quantum Leben AG in eine kanadische Gesellschaft mit dem Namen „New Solutions Capital“ geflossen. Hierbei hat das „Handelsblatt“ recherchiert, dass der Geschäftsführer angeblich Gelder der kanadischen Firmen veruntreut haben soll und hier bereits die kanadische Finanzaufsicht ermittelt. Die Gesellschaft äußert sich hierz wie folgt:

http://bit.ly/UzbyMi

Aus Sicht der Rechtsanwälte Dr. Schulte ist Nr. 8a der Mitteilung sehr wichtig und betrifft auch andere Policen der fondsgebundenen Lebensversicherungen: Das Risiko des Ausfall der Investitionen trägt der Versicherungsnehmer. Mit anderen Worten: falls die Investitionen bei einer solchen Police scheitern, haftet die Quantum nicht.

Sicherheit und hohe Rendite ade!

Die Quantum Leben AG wirbt insbesondere mit verschiedenen fondsgebundenen Lebensversicherungen. Dabei setzt sie u. a. die Vertriebsfirmen „Broker Network Trier GmbH“, Lavenstraße 16a, 54290 Trier in Deutschland ein, welche mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung den sog. „Select Investment Bond“ (SIB) wirbt. Dabei wurde dieser Lebensversicherungsfonds damit umworben, dass er angeblich „marktunabhängig“ sowie Kapitalschutzmechanismen auf Fondsebene vorliegen sollen. Außerdem sollte mit einem Ertrag von 7 % gerechnet werden. Der „Select Investment Bond“ war eine fondsgebundene Lebensversicherung, bei der sich der Anleger mit einer Einmaleinzahlung ab 26,00 Euro beteiligen konnte. Diesbezüglich sollte ausschließlich das deutsche Vertragsrecht Anwendung finden.

Nach Recherche der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner mbB bleibt unklar, inwiefern welche Kapitalschutzmechanismen hier vorliegen sollen. Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt und Partner der Kanzlei, erklärend hierzu: „ Das bereits ein versprochener Ertrag von über 7 % p. a. aus seiner Erfahrung für nicht realistisch zu sehen sein dürfte, soweit dies nicht mit einem besonders hohen Risiko des Totalverlustes einhergeht. So wissen wir aus unserer langjährigen Erfahrung, dass hohe Erträge nur mit hohem Risiko erzielt werden können. Nach Informationen durch betroffene Anleger wurde dieser „Select Investment Bond“ doch größtenteils an unerfahrene Anleger als Altersvorsorge vermittelt.“

Die Vertriebspartner-Firma in Deutschland, Broker Network Trier GmbH, wirbt auf ihrer Internetseite mit langjähriger Expertise

So ist es besonders auffällig, dass hier wieder Überschriften wie „Sicherheit“ und „hohe Rendite“ gewählt werden, obwohl es sich um offensichtlich risikoreiche Anlagen handelt. Auch mit langjähriger Erfahrung ist hier wohl nicht zu rechnen, die Internetseite belegt im Kleingedruckten wörtlich:

„Bisherige Erträge lassen keine Rückschlüsse auf zukünftige Entwicklungen zu. Ein Verlust kann nicht ausgeschlossen werden.“

Der Totalverlust scheint sich nun zu realisieren. Auszahlungen an Anleger bleiben momentan aus und die betroffenen Anleger werden ohne weitere Information verunsichert zurück lassen.

Select Investment Bond ist geschlossen

So erreichen nunmehr die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB weitere Informationen von verunsicherten Anlegern, dass bereits Anfang des Jahres 2014 die Gesellschaft Quantum Leben AG mitteilen ließ, dass ein von ihr aufgelegter Fonds massiv Verluste eingefahren hätte. Weitere Recherchen ergaben, dass bereits im Jahr 2010 das Unternehmen in eine finanzielle Schieflage geriet, nachdem die Finanzaufsicht Liechtenstein die weiteren Geschäfte zunächst gestoppt hatte, da der Lebensversicherer zunächst gegen Kapitalmarktgesetze verstoßen hätte. Auf Anfrage des „Handelsblattes“ erklärte der zuständige Fondsmanager, dass nunmehr die Fondsbeteiligung „Select Investment Bond“ geschlossen ist.

In einem ähnlich gelagerten Fall hat die deutsche Rechtsprechung eine Police der Vienna Life bereits als getarnte Kapitalanlage behandelt. Die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 31.03.2011 (3 U 148/10) ist durch Revisionsrücknahme vor dem Bundesgerichtshof rechtskräftig geworden, gegen die Entscheidung des OLG Nürnberg Fürth 8 U 1254/13 vom 28.10.2013 ist noch ein Rechtsmittel anhängig. Im letzteren Verfahren wurde die liechtensteinische Versicherungsgesellschaft Vienna Life Lebensversicherung AG zur Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags verurteilt und muss dem betroffenen Versicherungskunden nun seine Einmalprämie von 80.000,00 Euro zurückzahlen.

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