Düsseldorf (ddp.djn). Stehen aus einem asphaltierten Weg Bodenhülsen für Metallpfosten hervor, stellt dies eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die bauende Gemeinde dar, wenn ein Fußgänger hierüber stolpert und sich verletzt. Dies gelte dies insbesondere, wenn dem Fußgänger eine gefahrenlos begehbare Fläche suggeriert wurde. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Coburg verweisen Fachleute der Arag-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf.
(AZ.: 22 O 588/08)