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Risikoaufklärung fehlerhaft – keine anlegergerechte Beratung

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OLG Stuttgart: KSG AG muss Schadenersatz an Albis Capital – Anleger zahlen

Nach einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Stuttgart hat der „Finanz- und Wirtschaftsdienst Oedheim“ als Rechtsnachfolger der seinerzeitigen KSG AG eine Berufung gegen ein anlegerfreundliches Urteil des Landgerichts Heilbronn zurückgenommen. Im konkreten Fall ging es um eine fehlerhafte Anlegerberatung, die zu einer Beteiligung an der „Albis Capital AG & Co. KG“ führte. Röhlke Rechtsanwälte vertraten den Anleger in zwei Instanzen und teilen hierzu mit:

„Das Landgericht (LG) hatte festgestellt, dass die KSG AG die von uns vertretenen Anleger nicht ordnungsgemäß über Risiken der Kapitalanlage informiert hatte und insbesondere keine anlegergerechte Beratung durchgeführt hatte. Unseren Mandanten war die Eignung der Kapitalanlage zur Altersvorsorge besonders wichtig, während die Möglichkeit, Steuern zu sparen, nicht von übergeordneter Wichtigkeit war. Tatsächlich handelt es sich bei der Beteiligung um ein hochriskantes Kapitalanlagenmodell, bei welchem ein Totalverlust jederzeit möglich war und welches schon aus diesem Grunde nicht zur Altersvorsorge geeignet war. Unsere Mandanten haben jetzt einen Anspruch auf über 8.000,00 Euro gegen die KSG AG“.

Verjährung: Beratungsprotokoll – Sicherheit und Risiko – Verwendung Altersvorsorge

Das OLG befasste sich auch noch mit der Frage der Verjährung des Anspruches. Die KSG AG hatte ausgeführt, dass das Beratungsprotokoll aus dem Jahre 2005 bereits Hinweise auf gewisse Risiken und die fehlende Sicherheit der Kapitalanlage enthielt und aus diesem Grunde die Verjährung bereits 2005 angelaufen sei, so dass ab 2008 infolge der dreijährigen Verjährungsfrist nicht mehr geklagt werden dürfe. Nach Ansicht der Richter folgt aus der fehlenden Sicherheit der Kapitalanlage allerdings noch keine Kenntnis noch darüber, dass die Kapitalanlage zur konkreten Verwendungsmöglichkeit, nämlich der Altersvorsorge, insgesamt vollkommen ungeeignet war. Demgemäß wurde eine Verjährung gerade nicht angenommen.

„Das OLG Stuttgart bestätigt eine zunehmende Tendenz. Erst vor kurzem hat das Landgericht München einen Vermittler der Albis Capital AG & Co. KG zu Schadenersatz verurteilt. Bereits im Jahre 2013 hatte das LG Berlin eine Vertriebsfirma für die Vermittlung der Firma Albis Capital AG & Co. KG Beteiligungen in die Haftung genommen“, meint Rechtsanwalt Röhlke.

Fazit: Schnelles Handeln bei Forderung von Ansprüchen – betroffene Anleger sind der Verjährung ausgesetzt

Betroffene Anleger sollten umgehend anwaltlichen Rat aufsuchen, da insbesondere in den „Albis Capital“ – Fällen der Eintritt der Verjährung droht. Die kenntnisunabhängige Verjährung tritt exakt 10 Jahre nach Unterzeichnung des Beitrittsantrags ein. Für weitere Fragen und eine individuelle Einschätzung der Anspruchsmöglichkeiten stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71420671 und office@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung.

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