SAB Fonds aktuell: LG Ansbach verurteilt Finanzberater wegen Falschberatung
Beraterhaftung geschlossener Immobilienfonds Rückabwicklung der Beteiligung SAB-Fonds
In einem seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 22.08.2014 hat das Landgericht Ansbach einen Finanzberater zum Schadensersatz in Höhe von 33.361,80 EUR gegen Übertragung der Beteiligung am Zweiten SAB Fonds „Neue Welt KG Kapital Wert KG“ verurteilt.
Der Sachverhalt der Entscheidung
In dem zugrundeliegenden Sachverhalt wurde die Klägerin von dem Anlageberater im Jahr 2001 der SAB Fonds „Neue Welt Kapital Wert KG“ empfohlen. Es handelt sich hierbei um einen geschlossenen Immobilienfonds.
Die Klägerin wollte eine Kapitalanlage zum Zwecke der Altersvorsorge abschließen. Der Fonds wurde der Klägerin durch den Berater als hierfür geeignet empfohlen. Tatsächlich weist der Fonds „Neue Welt Kapital Wert KG“ besondere Umstände auf, welche für eine erhöhte Risikoeinstufung sprechen. So unter anderem der hohe Fremdmittelanteil welcher zudem in einer Fremdwährung aufgenommen wurde. Damit hätte der Berater den Fondsanteil nicht als sicher und zur Altersabsicherung geeignet empfehlen dürfen. Leider hat die Klägerin mit einem hohen Verlust ihres eingesetzten Geldes zu kämpfen. Die Ausschüttungen sind schon vor längerer Zeit ausgeblieben.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Gericht stützt das Urteil auf die unterbliebene ordnungsgemäße Aufklärung der Klägerin hinsichtlich der Risiken des Fonds. Nach durchgeführter Beweisaufnahme bestanden für das Gericht keine Zweifel daran, dass der Berater den Fonds als sicher und zur Altersvorsorge geeignet dargestellt hat. Hierin sah das Gericht eine Falschberatung, da der Fonds nach seiner Konzeption einen klaren unternehmerischen Charakter aufweist. Verluste waren von Beginn an nicht ausgeschlossen. Dies widerspricht dem Wunsch nach einer sicheren und zur Altersabsicherung dienenden Kapitalanlage.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fazit
Das Urteil stärkt die Stellung wirtschaftlich geschädigter Fondsanleger, die ihre Beteiligung über einen freien Finanzdienstleister erworben haben.
Quelle: openPR