Nach einem entspannten Tag am Strand der Schreck: Die Tür zum Hotel oder der Ferienwohnung ist aufgebrochen – Laptop, Bargeld und Schmuck sind weg. Dieser Albtraum wird für zahlreiche Erholungssuchende jedes Jahr bittere Realität. Rolf Mertens, Versicherungsexperte bei ERGO, weiß, wie sich Reisende vor Diebstählen am Urlaubsort und den daraus entstehenden Schäden schützen können.
Urlauber möchten ihre Wertsachen, wie zum Beispiel Schmuck, Handys oder auch größere Geldmengen, nicht den ganzen Tag bei sich tragen. Wie können sie solche Dinge im Hotel sicher verwahren?
Um Gelegenheitsdieben Einhalt zu gebieten, sollten Wertgegenstände oder wichtige Dokumente möglichst nicht frei herumliegen. In der Regel sind Hotelzimmer mit einem Safe ausgestattet, den Urlauber nutzen können. Allerdings bietet auch der Zimmertresor keinen hundertprozentigen Schutz für Geld, Schmuck und Dokumente. Urlauber, die auf Nummer Sicher gehen möchten, fragen am besten an der Rezeption nach einem hauseigenen Tresor. Viele Hotels bieten ihren Gästen diesen Service zur sicheren Aufbewahrung von Wertgegenständen an. Es empfiehlt sich generell, nur das Nötigste an Wertsachen in den Urlaub mitzunehmen.
Wie sollten Urlauber vorgehen, wenn ihnen Hausrat aus dem Hotelzimmer gestohlen wurde?
Urlauber müssen nicht nur die Hotelleitung über den Verlust informieren, sondern zudem umgehend Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten und den Schaden ihrer Hausratversicherung melden. Denn sie ersetzt auch auf Reisen Einbruchdiebstahlschäden am eigenen Hausrat. Gestohlene Kredit- und EC-Karten sollten Urlauber sofort nach Bemerken des Diebstahls telefonisch sperren lassen! Denn: Das ist eine Voraussetzung für Schadenersatzleistungen der Bank. Sobald die Betroffenen aus dem Urlaub zurückgekehrt sind, müssen sie dem Versicherer so schnell wie möglich eine Kopie der Anzeige zusammen mit einer detaillierten Liste aller abhanden gekommenen Gegenstände vorlegen. Es empfiehlt sich, falls möglich, auch Kaufbelege und Rechnungen beizufügen. Der Versicherer ersetzt daraufhin den Wiederbeschaffungswert – also den Preis, den die Geschädigten für einen gleichwertigen Gegenstand bezahlen müssten. Generell gilt für Schäden am Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet – zum Beispiel im Urlaub – die sogenannte Außenversicherung. Bei ERGO besteht zum Beispiel für Hausrat, der sich bis zu sechs Monate außerhalb der Wohnung befindet, Versicherungsschutz in Höhe von 30 Prozent der Versicherungssumme – und das weltweit. Für Wertsachen gelten zusätzlich besondere Entschädigungsgrenzen.
Greift die Hausratversicherung auch bei einem Einbruch in eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus?
In gemieteten Ferienhäusern oder -wohnungen besteht wie im Hotelzimmer Schutz über die Hausratversicherung. Versichert sind jedoch nur Schäden an Sachen, die der Urlauber mitgebracht hat. Das heißt: Das Eigentum des Vermieters, etwa Fernseher oder wertvolle Einrichtungsgegenstände, gehört nicht dazu. Anders verhält es sich hingegen beim eigenen Ferienhaus, das womöglich sogar als Zweitwohnsitz angegeben ist: In diesem Fall ist eine zusätzliche Hausratversicherung für die Ferienwohnung oder die Zweitwohnung nötig, da sich der Hausrat dort nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft befindet.