Leipzig – Mit der Volksbank Raiffeisenbank Niederschlesien eG verlangt jetzt die erste Bank faktisch Strafzinsen ab dem ersten gesparten Euro. Für das Tagesgeld der Genossenschaftsbank wird eine Kontoführungsgebühr fällig, die sich an der Höhe der Einlage orientiert und zwischen 5,00 und 50,00 Euro liegt – wohlgemerkt: pro Monat! „Damit bricht das Finanzinstitut erstmals ein Tabu“, erläutert Daniel Franke, Betreiber des Fachportals Tagesgeldvergleich.net.
Bisher galt es als ungeschriebenes Gesetz, dass Banken negative Zinsen nicht direkt an Kunden weitergeben bzw. erst ab hohen Einlagebeträgen. „Strafzinsen werden hierzulande von Kunden nicht akzeptiert, weshalb die meisten Banken nicht unbedingt daran interessiert sind, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Allerdings sehen sich einige Institute inzwischen gezwungen, die starken Zinsbelastungen durch den negativen Einlagenzins der EZB umzulegen“, so Daniel Franke weiter.
Die Europäische Zentralbank (EZB) berechnet für geparkte Einlagen von Finanzinstituten seit Juni 2014 einen negativen Zinssatz – zuletzt minus 0,40 Prozent.
Fünf Banken mit negativen Zinsen
Insgesamt fünf Banken berechnen ihren Privatkunden bereits negative Zinsen. Neben der Volksbank Raiffeisenbank Niederschlesien eG auch die Raiffeisenbank Gmund am Tegernsee eG, die Deutsche Skatbank (VR-Bank Altenburger Land eG), die Volksbank Stendal eG sowie die Münchner V-Bank. In der Regel wird der Strafzins aber erst ab einer sechsstelligen Einlage fällig.
Die gesamte Liste inklusive Hintergrundinformationen zur Entwicklung der negativen Zinsen in Deutschland findet sich unter http://www.tagesgeldvergleich.net/veroeffentlichungen/negative-zinsen.html
Inwieweit sich weitere Banken dem Schritt der Genossenschaftsbank aus Görlitz anschließen, bleibt abzuwarten. Allerdings sehen die Zinsexperten von Tagesgeldvergleich.net in dieser Variante kein 1:1 übertragbares Modell, da es mitunter dazu führen kann, dass Kunden nicht nur ihre Anlage wechseln, sondern komplett die Bank verlassen.
Alternativen anbieten
Es zeuge übrigens nicht von immenser Kreativität, mit Begriffen wie Verwahrgebühr den Umstand zu verschleiern, es handele sich nicht um negative Zinsen. Bisweilen sei mehr Transparenz besser – inklusive dem Willen, dem Kunden eine attraktive Alternative anzubieten. „Ein ebenfalls kostenpflichtiges Girokonto ist sicher kein Ersatz für ein ehemals kostenloses Sparkonto“, sagt Daniel Franke mit Verweis auf einen gerne wiederholten Vorschlag der Banken.
Quelle: Franke-Media.net