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Totalwerbeverbot: Die Republik wird zum Nanny State

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Das Totalwerbeverbot für Tabak ist nur der Auftakt für weitere umfassende Verbote und Diskriminierungen von unerwünschten Verhaltensweisen der Verbraucher / VdR warnt vor Maßlosigkeit des Gesetzgebers und mahnt zur Rückkehr zu einem aufgeklärten Verbraucher-Leitbild

Berlin — Der Verband der Deutschen Rauchtabakindustrie e.V. (VdR) appelliert an das Bundeskabinett und die Abgeordneten des deutschen Bundestages, dem geplanten Totalwerbeverbot für Tabak nicht zuzustimmen. „Das Werbeverbot wäre ein Präzedenzfall. Welche Verbotsmaßnahmen für gesellschaftlich unerwünschtes Verhalten und gesundheitlich riskante Produkte werden folgen? Heute geht es gegen Sexismus und Tabak, morgen gegen Alkohol, Zucker, Lebensmittelfette, Extremsportarten und Individualverkehr. Politiker dürfen aber nicht zu Tugendwächtern werden. Zudem haben sie dafür kein Mandat. Wenn die Bundesregierung diesen Weg fortsetzt, wird sie zum Gouvernanten-Government“, sagt VdR-Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster.

Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt (CSU) hat einen Gesetzentwurf zum Totalwerbeverbot für Tabakerzeugnisse vorgelegt, obwohl er noch im September beim Thema ungesunde Lebensmittel eine politische Steuerung des Konsums durch Werbeverbote abgelehnt hatte. Der Entwurf offenbart ein falsches und anti-aufklärerisches Verbraucherverständnis. Das ist ein schlimmer Rückfall in vormoderne Zeiten, in denen Verbraucher wie unmündige Kinder behandelt wurden und der Staat in die Rolle des Kindermädchens schlüpft.

Dieser „nanny state“ orientiert sich am Bild des flüchtigen Verbrauchers, eines an der Grenze zur Debilität verharrenden, unmündigen, einer umfassenden Betreuung bedürftigen, hilflosen Verbrauchers, der auch noch gegen die kleinste Gefahr der Irreführung geschützt werden muss. Vergessen und vorsätzlich ignoriert wird die Tatsache, dass Menschen, also auch Verbraucher, denkende Wesen sind und diese Gefallen am Denken und Entscheiden haben. Es ist das große Verdienst des Europäischen Gerichtshof (EuGH) – in Abkehr vom flüchtigen Verbraucher – europaweit das Bild des verständigen Durchschnittsverbrauchers durchgesetzt zu haben. Der verständige Verbraucher, der angemessen informiert, aufmerksam und kritisch ist, kann als mündig angesehen werden, da er grundsätzlich in der Lage ist, Informationen kritisch zu verarbeiten und sich damit nicht allzu leicht täuschen lässt. Dieses fortschrittliche und realistische Verbraucherleitbild gerät heute immer stärker in den Hintergrund.

Von Foerster: „Wir appellieren an die Bundesregierung und die Mitglieder des deutschen Bundestages, diesen Pfad in den nanny state nicht fortzusetzen. Das Anliegen des Gesundheitsschutzes darf nicht zur Entmündigung der Verbraucher führen.“

Der VdR hat in seinem neu aufgelegten Newsletter „Politikbrief“ aus aktuellem Anlass die Argumente aus juristischer Sicht noch einmal zusammengefasst: Der Bund hat gar nicht die Gesetzgebungskompetenz. Außerdem besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf: Weder die entsprechende EU-Richtlinie noch das WHO-Rahmenabkommen verpflichten zu einem Totalwerbeverbot. Gleichzeitig steht es im Widerspruch zu den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags. Darüber hinaus hatte sich noch im Dezember 2015 der CDU-Parteitag in einem Beschluss gegen neue Werbeverbote ausgesprochen.

Quelle: Verband deutscher Rauchtabakindustrie e.V.

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