Aktuelle MeldungenRecht

„Urlaubsgeld“ auf der Wiesn verdienen – und danach zur Erholung krankfeiern?

ARKM.marketing
     

Gut zwei Wochen arbeiten und dafür bis zu 10.000 Euro kassieren? Was wie ein unseriöses Angebot klingt, ist für jene durchaus realistisch, die einen der begehrten Jobs auf dem Münchner Oktoberfest ergattert haben. Aber ob Wiesn-Bedienung, Bierzelt-Musiker oder Brezn-Verkäufer – der gute Verdienst hat seinen Preis: 16 Tage harte körperliche Arbeit unter Dauerstress. Wer sich dafür Urlaub vom Hauptberuf nehmen muss, dürfte danach kaum in Top-Form an den Schreibtisch zurückkehren. Die meisten Chefs sehen derlei Urlaubspläne daher kritisch. „Zumal es immer wieder schwarze Schafe gibt, die sich gleich an den Wiesn-Tagen oder zumindest danach krankmelden, weil sie natürlich alles andere als erholt sind“, weiß Jochen Meismann von der Detektei A Plus aus Erfahrung. Was viele Arbeitnehmer als Bagatelle abtun, ist üblicherweise ein Unterfall des Betruges und damit ein Straftatbestand, der strafrechtlich verfolgt werden kann. Ihn zu ahnden ist durchaus im Interesse der ehrlichen Kollegen.

Quelle: Detektei A Plus
Quelle: Detektei A Plus

Lukrativer Knochenjob

Nicht wenige träumen vom Geldverdienen auf dem Münchner Oktoberfest: Die Jobs sind vielfältig und reichen vom Security-Personal über den Musiker, die Brezn- oder Hutverkäuferin bis hin zur Festzelt-Bedienung. Und sie sind lukrativ und deshalb heiß begehrt. Eine gute Bedienung kann innerhalb von 16 Tagen – abhängig von Trinkgeld und Festzelt – zwischen 5.000 und 10.000 Euro brutto verdienen. Sogar für eine Aufsicht im Waschraum sind schätzungsweise noch an die 3.000 Euro drin. „Normalerweise üben die Leute ihren Oktoberfest-Nebenjob im unbezahlten Urlaub und in Absprache mit ihrem Chef aus“, erläutert Wirtschaftsdetektiv Jochen Meismann. „Wie eine Ärztin, die seit ihrem Studium auf der Wiesn arbeitet, weil sie die Atmosphäre liebt und das Extra-Geld für den Aufbau ihrer Praxis braucht, oder eine Buchhalterin, die sich seit 14 Jahren immer unbezahlten Urlaub für den ‚schönsten Job der Welt‘ nimmt.“ Woran aber viele bei solch verlockenden Aussichten nicht denken: Nach täglich 14 Stunden knochenharter Arbeit über mehr als zwei Wochen ist man in der Regel urlaubsreif. „Nicht wenige schalten deshalb nach der Wiesn erst mal ein paar Gänge runter und melden sich krank“, so die Erfahrung des Chefermittlers der Detektei A Plus.

Erholung auf Krankenschein

„Wir hatten in den letzten Jahren wiederholt Aufträge, die Krankmeldungen von Mitarbeitern zu überprüfen, die bekanntermaßen Nebenjobs auf dem Münchner Oktoberfest ausgeübt haben“, berichtet Meismann. Falsche Krankschreibungen schädigen nicht nur die betroffenen Unternehmen, sondern auch die Krankenkasse, die Versichertengemeinschaft und die ehrlichen Kollegen. Kann der Arbeitgeber eine fingierte Krankschreibung nachweisen, darf er dem betrügerischen Mitarbeiter fristlos kündigen. „Falls berechtigte Zweifel an einer Krankmeldung bestehen, sollte der Chef aber besser nicht auf eigene Faust ermitteln“, rät der Wirtschaftsdetektiv. „Besser, er zieht professionelle Ermittler zu Rate, um diskret Klarheit und im nächsten Schritt gerichtsfeste Beweise zu erhalten“, so der Detektiv. Bei ihren letzten „Wiesn-Fällen“ konnte die bundesweit tätige Detektei etwa einen Angestellten überführen, der während seines bezahlten Urlaubs in einem Festzelt gearbeitet und für die letzten drei Tage zudem ein Attest beim Arbeitgeber eingereicht hatte. Der betrügerische „Doppel-Verdiener“ akzeptierte aufgrund der vorliegenden Beweise eine außergerichtliche Einigung – und seine fristlose Kündigung. „In einem anderen Fall, in dem sich eine Angestellte nach ihrem zuvor genehmigten Wiesn-Job krank gemeldet hatte, konnten wir die junge Dame rehabilitieren: Sie lag tatsächlich mit Grippe im Bett.“ Beide Fälle zeigen: Vom Einsatz professioneller Ermittler können am Ende beide Seiten profitieren. So können im Interesse der ehrlichen Mitarbeiter Schaden und Missbrauch abgewehrt – oder zumindest ungute Zweifel effektiv ausgeräumt werden. Und für Misstrauen haben die Arbeitgeber leider allen Grund: Laut Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) hat sich 2013 jeder fünfte deutsche Arbeitnehmer mindestens einmal ohne Grund krank gemeldet.

Stichwort: Unerlaubte Nebentätigkeit

Wo sich der Betrugsverdacht bestätigt, sollte das Unternehmen deutlich machen: Ehrliche Mitarbeiter haben bei uns nichts zu befürchten. Wer krank ist, soll sich schonen und wird dabei auch unterstützt. Aber wer arbeitsfähig ist, schuldet seine Leistung vorrangig dem Arbeitgeber. Das heißt nicht, dass ein Nebenjob grundsätzlich problematisch wäre: Dem Gesetzgeber zufolge darf jeder neben seinem Hauptberuf noch andere Nebentätigkeiten ausführen, es sei denn, es ist im Arbeitsvertrag explizit ein Verbot von Nebentätigkeit vereinbart. Allerdings gibt es auch Ausnahmen und viele Arbeitsverträge enthalten Sonderregelungen wie z.B. eine Informationspflicht. Was beispielsweise nicht geht, ist ein Nebenjob in der gleichen Branche, bei einem Mitbewerber oder eine Tätigkeit, bei der die gesetzlich erlaubte Arbeitszeit überschritten wird oder die negative Auswirkungen auf den Hauptberuf hat, wie etwa ständige Übermüdung. „Außerdem ist es prinzipiell nicht erlaubt, während des bezahlten Urlaubs oder bei Arbeitsunfähigkeit einen Nebenjob auszuüben, sofern die Nebentätigkeit dem Urlaubszweck, also der Erholung, widerspricht. Dies dürfte bei solch intensiven Tätigkeiten wie der Arbeit auf dem Oktoberfest grundsätzlich immer der Fall sein“, betont Jochen Meismann von A Plus. Wer unbedingt zum Arbeiten aufs Oktoberfest will, muss sich in Absprache mit dem Chef vorher unbezahlten Urlaub nehmen.
Weitere Informationen unter www.detektei-aplus.de

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"