USA verklagen VW: „Strafrechtliche Folgen sind nicht auszuschließen“
Rechtsanwalt Carl Christian Thier von der deutsch-amerikanischen Kanzlei Urban Thier & Federer P.A. zu der aktuellen Debatte „USA verklagen VW“
Am Montag, den 4. Januar 2016 hat das US-Bundesjustizministerium Klage vor einem US-Bundesgericht in Detroit gegen die deutschen Unternehmen Volkswagen AG, Audi AG und Porsche AG sowie die US-Gesellschaften von Volkswagen und Porsche wegen Verletzung des Bundesgesetzes „Clean Air Act“ erhoben, eines Gesetzes, das u.a. die Fahrzeugemissionen in den USA begrenzt.
Die Klageanträge lauten auf einstweilige Verfügung und Schadenersatz und beziehen sich auf ca. 500.000 2.0-Liter-Diesel-Fahrzeuge und 85.000 3.0-Liter-Diesel-Fahrzeuge. Bekanntermaßen sollen diese Fahrzeuge mit einer Software ausgestattet worden sein, die erkennt, wenn ein Fahrzeug auf einem Prüfstand auf Abgasemissionen untersucht wird. Nur dann soll diese Software die Fahrzeugemissionen auf das den Behörden angemeldete Niveau heruntergedrosselt haben, während anscheinend die Abgase während des normalen Fahrbetriebs bis zu 40-mal höhere Stickstoffmonoxidemissionen enthalten sollen.
Rechtsanwalt Carl Christian Thier von der deutsch-amerikanischen Kanzlei Urban Thier & Federer P.A. führt aus: „Gemäß den Regelungen des Clean Air Acts können die Beklagten für jedes 2.0-Liter-Fahrzeug zu Strafen bis zu 32.500 Dollar und für jedes 3.0-Liter-Fahrzeug zu Strafen bis zu 37.000 Dollar verurteilt werden. Allein hieraus könnten sich also Strafen bis zu 19,4 Milliarden Dollar ergeben“. Im US-Bundesstaat Kalifornien sind bereits Klagen von lokalen Kommunen anhängig; das US-Justizministerium will angeblich seine Klage mit den dortigen Verfahren zusammenführen. Dies ist aber bei Weitem nicht alles, was auf die Volkswagen-Gruppe zukommen könnte. Rechtsanwalt Carl Christian Thier von Urban Thier & Federer P.A.: „Wenn es zutreffen sollte, dass die Software tatsächlich zur bewussten Täuschung der US-Behörden eingesetzt wurde und sich hierfür konkrete persönliche Verantwortlichkeiten feststellen lassen, so sind auch strafrechtliche Folgen für die Verantwortlichen nicht auszuschließen“. Zudem machen US-Käufer von Fahrzeugen mit der betreffenden Software auch eigene zivilrechtliche Ansprüche geltend. Hier ist der finanzielle Schaden des Einzelnen zwar nicht gut bestimmbar; inwieweit hier die jeweiligen Gerichte den Geschädigten Ansprüche zusprechen werden, wird abzuwarten sein. Auch die US-Behörde FTC (Federal Trade Commission), die US-Bundesbehörde zum Konsumentenschutz, könnte gegen die Volkswagen- Gruppe wegen unfairer Handelspraktiken ein Verfahren einleiten; mit für die Volkswagen-Gruppe eher ungünstigen Aussichten.
Quelle: Borgmeier PR