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Verbraucherfrage der Woche: Diese Woche – Verlorenes Flugticket

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Melanie G. aus Grafrath: Ich habe mein Flugticket verloren. Was soll ich jetzt tun? Fällt mein Urlaub etwa ins Wasser?

Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV Europäische Reiseversicherung
Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV Europäische Reiseversicherung

Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV Europäische Reiseversicherung:

Der Anspruch auf einen gebuchten Flug bleibt auch dann bestehen, wenn Sie Ihr Ticket verlieren, es zu spät oder gar nicht erhalten. Denn: Das Ticket gilt lediglich als Nachweis, dass ein Beförderungsvertrag zwischen dem Reisenden und der Fluggesellschaft besteht. Bereits bei einer erfolgreichen Buchung werden Sie auf die Passagierliste gesetzt – und dann haben Sie auch das Recht, mitzufliegen. Haben Sie einen Charterflug mit Hotel gebucht, wenden Sie sich am Flughafen an den Schalter des Veranstalters. Bei einer Online-Buchung können Sie mit der Bestätigung, die Sie erhalten haben, gleich direkt beim jeweiligen Airline-Schalter ein Ersatzticket anfordern. Bei einer elektronischen Bordkarte auf dem Handy gilt: Ist Ihr Akku leer oder haben Sie Ihr Handy vergessen, können Sie sich die Bordkarte bis spätestens 30 Minuten vor Abflug an einem Check-in-Automaten, dem Gepäckaufgabe- oder Check-in-Schalter ausdrucken lassen.

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