Verbraucherfrage der Woche: Diese Woche – Verlorenes Flugticket
Melanie G. aus Grafrath: Ich habe mein Flugticket verloren. Was soll ich jetzt tun? Fällt mein Urlaub etwa ins Wasser?
Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV Europäische Reiseversicherung:
Der Anspruch auf einen gebuchten Flug bleibt auch dann bestehen, wenn Sie Ihr Ticket verlieren, es zu spät oder gar nicht erhalten. Denn: Das Ticket gilt lediglich als Nachweis, dass ein Beförderungsvertrag zwischen dem Reisenden und der Fluggesellschaft besteht. Bereits bei einer erfolgreichen Buchung werden Sie auf die Passagierliste gesetzt – und dann haben Sie auch das Recht, mitzufliegen. Haben Sie einen Charterflug mit Hotel gebucht, wenden Sie sich am Flughafen an den Schalter des Veranstalters. Bei einer Online-Buchung können Sie mit der Bestätigung, die Sie erhalten haben, gleich direkt beim jeweiligen Airline-Schalter ein Ersatzticket anfordern. Bei einer elektronischen Bordkarte auf dem Handy gilt: Ist Ihr Akku leer oder haben Sie Ihr Handy vergessen, können Sie sich die Bordkarte bis spätestens 30 Minuten vor Abflug an einem Check-in-Automaten, dem Gepäckaufgabe- oder Check-in-Schalter ausdrucken lassen.