In deutschen Wohnzimmern grassiert die Schwarzarbeit: Mehr als vier Millionen Haushalte bundesweit beschäftigen eine Putzhilfe – und zwar auf illegaler Basis, so das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln. Die Furcht vor Zusatzkosten und zeitraubender Bürokratie schreckt viele Auftraggeber ab. Doch Vorsicht: Wer seine „Perle” schwarzarbeiten lässt, muss mit Bußgeldern rechnen. Zudem drohen bei einem Arbeitsunfall hohe finanzielle Belastungen. Wie genau Privatleute ihre Haushaltshilfe anmelden können und was passieren kann, wenn sie es unterlassen, wissen die Juristin Michaela Zientek vom D.A.S. Leistungsservice und Rudolf Kayser, Unfallexperte der ERGO Versicherung.
Dreck auf den Fliesen, Fettspritzer in der Küche, Staub auf den Möbeln – wer Beruf und Familie unter einen Hut kriegen muss, hat oft nicht mehr genug Zeit für den Haushalt. Deswegen beauftragen immer mehr Menschen in Deutschland eine Putzhilfe. Doch wenn es um die Formalitäten geht, drücken sich die Auftraggeber: 95 Prozent aller Putzkräfte arbeiten bundesweit schwarz – also an der Steuer vorbei. „Die meisten Menschen fühlen sich dabei nicht im Unrecht”, sagt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz-Leistungs GmbH (D.A.S. Leistungsservice). „Doch Schwarzarbeit in den eigenen vier Wänden ist eine Ordnungswidrigkeit, die den Arbeitgeber teuer zu stehen kommen kann.” Auf einen Verstoß gegen die Anmeldepflicht für private Haushaltshilfen steht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.
Nach einem Unfall drohen horrende Rechnungen
Zwar gibt es im Gegensatz zum gewerblichen Bereich in privaten Haushalten keine behördliche Kontrolle. Trotzdem gehen Privatleute mit illegalen Beschäftigungsverhältnissen immer ein Risiko ein. Auf die Schliche kommen die Behörden Arbeitgebern vor allem dann, wenn etwas schief geht: Ein falscher Schritt auf der nassen Treppe, ein unachtsamer Moment beim Fensterputzen – schon ist das Unglück passiert. „Dass die meisten Unfälle im Haushalt passieren, hat sich herumgesprochen”, so Rudolf Kayser, Unfallexperte bei der ERGO Versicherung. „Wenn sich allerdings eine illegal beschäftigte Putzfrau verletzt, stellt sich die Frage, wer für die Folgen des Unfalls aufkommt.” Zwar trägt, ebenso wie bei einer korrekt angemeldeten Hilfe, zunächst die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für medizinische Heilbehandlung und Rehabilitierung. Sie kann sich das Geld aber im Fall von Schwarzarbeit vom Arbeitgeber zurückholen. Schlimmstenfalls muss dieser nicht nur die Arzt- oder Krankenhausrechnung bezahlen, sondern auch eine lebenslange Rente. „Die Putzhilfe muss keine Nachteile befürchten – dem Arbeitgeber dagegen drohen unkalkulierbare finanzielle Risiken”, warnt der ERGO Experte. Außerdem steht dem Haushalt weiterer Ärger ins Haus: Die Sozialkassen können eine Zahlung der nicht geleisteten Beiträge rückwirkend für vier Jahre fordern.
Eine legale Putzhilfe ist unter dem Strich kaum teurer
Die gute Nachricht ist: Die Anmeldung einer Haushaltshilfe ist längst nicht so aufwändig wie viele glauben. „Die Regierung hat die bürokratischen Hürden in den vergangenen Jahren deutlich gesenkt”, weiß die D.A.S. Juristin Michaela Zientek. „Auch finanziell ist es unterm Strich kaum teurer, die Putzhilfe legal anzustellen.” Denn: Die meisten Putzhilfen bleiben unter der 450-Euro-Grenze. Daher können die Auftraggeber sie ganz einfach als geringfügig Beschäftigte melden: Sie müssen nur den sogenannten Haushaltsscheck ausfüllen und an die Minijob-Zentrale schicken; dieser steht auf der Website www.minijob-zentrale.de bereit. Alles Weitere läuft automatisch. „Der Beschäftigte zahlt nichts außer Rentenversicherungsbeiträgen, von denen er sich auch befreien lassen kann. Für den Arbeitgeber fallen ohne Beitragsanteil für die Rentenversicherung höchstens 14,54 Prozent des Entgelts an Steuern und Abgaben an”, erklärt Michaela Zientek. „Dafür kann er 20 Prozent seiner Ausgaben für die Haushaltshilfe bis zu einem Höchstbetrag von 510 Euro pro Jahr steuerlich absetzen.” Auch die Vorteile für die Arbeitnehmer liegen auf der Hand: Die Putzhilfe profitiert nicht nur vom Unfallversicherungsschutz, sondern auch von höheren Rentenansprüchen und hat ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.