Weiterhin wachsender Fernbus-Markt: Rechte und Pflichten der Reisenden
Für deutsche Fernbus-Unternehmen wird die internationale Konkurrenz immer stärker: In Frankreich etwa wurden nun auch Anfang August mit dem Macron-Gesetz offiziell die Straßen für Fernbusse freigegeben. So wird geraten deutsche Unternehmen vermehrt in Zugzwang, weshalb das Angebot in Deutschland immer vielfältiger wird: Die meisten mittelgroßen Städte werden mittlerweile vom Fernbus-Netz erfasst und der Fahrten-Rhythmus steigt konstant. Zudem werden mehr und mehr Nachtfahrten sowie Fahrten über die Länder-Grenzen hinweg angeboten.
So verwundert es nicht, dass das Fernbus-Fahren ein immer breiteres Publikum anlockt und längst nicht mehr nur Studenten und junge Menschen zu dieser Alternative greifen. Doch nur weil die Fahrten oft sehr kostengünstig sind, heißt das sicherlich nicht, dass der Fernbus-Kunde nicht auch gewisse Rechte auf der gebuchten Fahrt hat. Meist sind diese allerdings nicht hinreichend bekannt bzw. variieren die Regelungen von Anbieter zu Anbieter. Die wichtigsten Fragen zum Thema „Fernbus“ hat daher die Reisesuchmaschine GoEuro beantwortet.
Häufige Fragen treten besonders bei Umbuchungen oder Stornierungen auf. Diese sind meist möglich, auch wenn je nach Anbieter unterschiedlich hohe Kosten anfallen, meist zwischen einem und 15€. Zudem kann bei manchen Anbietern nur ein Gutschein über die bezahlte Summe der stornierten Fahrt ausgestellt werden. Es sollte generell beachtet werden, dass eine gewisse Frist vor Fahrtantritt (15 Minuten bis 24h) für die Stornierung oder Umbuchung einzuhalten ist sowie dass Aktionspreise oder internationale Fahrten teils von diesen Regelungen ausgenommen sind.
Auch die Mitnahme größerer Gepäckstücke im Stauraum des Busses ist meistens möglich und im Preis inbegriffen. Größe und Gewicht des Gepäcks sind allerdings meist genau vorgesehen (neben dem Handgepäck 1-4 größere Gepäckstücke). Für zusätzliches Gepäck fallen unterschiedlich hohe Zusatzkosten an, meist ist außerdem eine vorherige Anmeldung nötig. Rollstühle und Kinderwägen werden hingegen gratis mitbefördert. Die Fahrradmitnahme ist bei den meisten Anbietern zu einem Aufpreis von etwa 10€ möglich (mit Ausnahme des Anbieters megabus).
Bei Ausfall oder Verspätung des Busses über 2h steht dem Reisenden laut EU-Verordnung außerdem die Rückerstattung des vollen Fahrtpreises oder die Ermöglichung einer Weiterreise unter ähnlichen Bedingungen zu. Dies gilt allerdings nur bei einer Verspätung bei der Abfahrt – Bei Verspätungen am Ankunftsort hat der Reisende keine Ansprüche. Ebenso nicht bei eigener Verspätung: Der Bus ist nicht verpflichtet, auf einen zu spät kommenden Fahrgast zu warten.