Manche Dinge klingen unglaublich, sind aber wahr. Laut Informationen der Aargauer Zeitung habe es Anfang Herbst seitens der kantonalen Verwaltung eine Stellenausschreibung für einen „professionellen“ Aktenvernichter gegeben. Als Grund hierfür wird das große Volumen an Akten genannt, die Jahr für Jahr professionell vernichtet werden müssen. Entsprechend aufwändig gestaltet sich daher auch der Bewerbungsprozess für die Stelle, von der wir indessen nicht wissen, ob sie noch immer verfügbar ist. In Deutschland ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die Normierung von Aktenvernichtern zuständig.
Großes Volumen an professionell zu entsorgendem Aktenmüll und aufwendiges Entsorgungsverfahren
Laut Informationen der Aargauer Zeitung läge das Volumen des jährlich anfallenden Aktenmülls im Kanton bei 3736 Containern à 120 Litern und 1465 Containern à 770 Litern. Rechnet man dies in Lastwagenladungen um, so ergeben sich hieraus mindestens 100 Fahren mit dem Lastwagen, einzig um die überflüssig gewordenen Akten abzutransportieren. Im Schnitt müssten der besagte Lastwagen wohl also rund zwei Mal pro Woche die entsorgten Akten abholen.
Ganz so einfach gestaltet sich der Prozess der Aktenvernichtung in der Praxis jedoch nicht. Da die Akten der Kantonsverwaltung mitunter sensibler und privater Natur sind, muss ein speziell definierter Prozess eingehalten werden, um die sachgerechte Entsorgung der Akten sicherstellen zu können. Beispielsweise kann nicht jeder Aktenvernichter eingesetzt werden, sondern ausschließliche Geräte, welche der jeweils benötigten Sicherheitsstufe entsprechen. Um welche Sicherheitsstufe es sich dabei handelt ist abhängig von den Vorgaben der jeweils verantwortlichen Behörde, der lokalen Gesetzgebung und der Vertraulichkeitsstufe der jeweiligen Dokumente.
Kompliziertes und mehrstufiges Bewerbungsverfahren
Entsprechend aufwendig gestaltet sich daher laut Aargauer Zeitung wohl auch der Bewerbungsprozess für die Stelle als professioneller Aktenvernichter. Es handle sich um ein aufwendiges und mehrstufiges Bewerbungsverfahren, welches seinerseits wiederum eine große Zahl an neuen Akten generiere, welche ebenfalls irgendwann wieder vernichtet würden.
Ob die Ausschreibung noch aktuell ist und die Schweizer Behörde noch immer auf der Suche nach einem Experten für Aktenvernichtung ist, konnten wir im Rahmen unserer Recherchen nicht in Erfahrung bringen.
BSI verantwortlich für Normierung von Aktenvernichtern in Deutschland
In Deutschland verantwortlich für die Normierung von Aktenvernichtern ist indessen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Behörde legt dabei fest, an welchen Parametern sich handelsübliche Aktenvernichter orientieren müssen. Die festgelegten Normen werden anschließend von Behörden und anderen Institutionen genutzt um ihrerseits festzulegen, wie Akten vernichtet werden müssen, damit geltende Gesetzte und interne Datenschutzregelungen eingehalten werden können.