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Elektroprüfungen: Auch elektrische Betriebsmittel in Büros unterliegen gesetzlicher Prüfpflicht

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Bochum – Computer, Kopierer und Faxgeräte, Verlängerungskabel, Deckenbeleuchtung und Lüftungstechnik: In jedem Büro sind tagtäglich elektronische Helfer im Einsatz. Fallen sie aus, wird nicht nur der Betriebsablauf empfindlich gestört. Der entstandene Schaden kann richtig teuer für Geschäftsinhaber werden: Nicht nur können Versicherungen sich weigern den Schaden zu regulieren, auch juristische Strafen drohen. Denn Betriebe sind verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach strengen gesetzlichen Richtlinien regelmäßig überprüfen zu lassen. Und darunter fallen auch Büromaschinen. Darauf machen die Ingenieure des Facility Dienstleisters Niederberger Gruppe (www.niederberger-gruppe.de) aufmerksam.

„Personen und auch Sachwerte müssen vor den Gefahren des elektrischen Stroms geschützt werden. Schlecht oder gar nicht gewartete Elektroanlagen können Betriebsausfälle verursachen, von technischen Defekten mit Brandfolge ganz zu schweigen. Im Sinne der Betriebssicherheit, des Arbeitsschutzes sowie aus Haftungsgründen gelten unabhängige Elektroprüfungen im Sinne des Betriebssicherheitsgesetzes, der DGUV Vorschrift 3, sogar als unerlässlich. Die Missachtung der Prüfpflicht ist damit eine Straftat – und zwar auch dann, wenn kein Unfall eingetreten ist.“, bringt es Willi Krüger, Betriebsleiter Technik bei der Niederberger Gruppe, auf den Punkt.

Quelle: Niederberger Gruppe
Quelle: Niederberger Gruppe

Das Unternehmen führt Elektroprüfungen bundesweit und in Kooperation mit dem TÜV Saar durch. Ingenieure und qualifizierte Fachleute, im Sinne der TRBS 1203 so genannte Befähigte Personen, prüfen dabei alle ortsfesten und ortsveränderlichen elektrische Anlagen und Betriebsmittel. „Gemeint sind damit alle elektrischen Geräte, die an den Stromkreislauf angeschlossen werden können, und Anlagen samt Beleuchtung und Steckdosen, aus denen der Stromkreislauf besteht. Oder anders gesagt: Jeder Monitor, jedes Kabel, jede Kaffeemaschine muss in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Zusätzlich fordern auch die Sachversicherer bei den Prüfungen durch Berücksichtigung der von ihnen erstellten VdS-Richtlinien den Sachschutz im Sinne der Feuerversicherungen einzubeziehen. Nur so können Defekte oder Mängel rechtzeitig erkannt und Unfälle mit Personen- oder Sachschäden vermieden werden“, erklärt Krüger.

Geschäftsführer, Inhaber sowie verantwortliche Führungskräfte setzen sich hohen Haftungsrisiken aus, wenn sie die DGUV-Prüfungen vernachlässigen. Können sie im Schadensfalle den einwandfreien Zustand von elektrischen Anlagen gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften und Versicherungen nicht nachweisen, haften sie persönlich und können strafrechtlich verfolgt werden. Zu beachten ist dabei auch die Einhaltung der Prüfintervalle: Für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel, wie beispielsweise Lampen oder Steckdosen, gilt als Richtwert ein Prüfintervall von vier Jahren. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in Büros müssen sogar alle 24 Monate überprüft werden. Darunter fallen alle Geräte mit Stecker, also beispielsweise PC und Tischlampe. Die Prüfintervalle können aber auch kürzer ausfallen, zum Beispiel je nach Nutzung der Räumlichkeiten als öffentlicher Bereich oder aufgrund spezifischer Vorgaben durch Ämter oder der Fachvereinigung Arbeitssicherheit (FASI).

„Das Anbringen von Prüfplaketten mit dem nächsten Prüftermin genügt übrigens nicht, um den geforderten Nachweispflichten nachzukommen. Die Durchführung der DGUV-Prüfung wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert, welches eindeutig, beispielsweise über einen Barcode mit Inventurnummer, zugewiesen werden muss. Darüber hinaus ist es zu Dokumentationszwecken wichtig auch alle Daten und Messwerte auf dem internen Speicher des Prüfgeräts zu sichern bzw. über Schnittstellen auf einem PC zu archivieren. Erst dann gilt der Nachweis für den einwandfreien und geprüften Zustand von elektrischen Geräten, Einrichtungen und Installationen als erbracht“, so Willi Krüger.

Quelle: NIEDERBERGER Gruppe Verwaltungs-GmbH

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