Spielen, chatten, mailen: Die Handy-Nutzung am Steuer kann lebensgefährlich sein
Das Smartphone blinkt, eine neue WhatsApp-Nachricht leuchtet auf. Die kann man sich doch schnell mal anschauen und eine Antwort ist schnell geschrieben. Selbst während der Autofahrt wollen viele Menschen heute über die mobilen Alleskönner erreichbar sein, aber das kann gefährlich werden. „Was zu Hause, im Café oder in der Freizeit das Leben bereichert, kann im Straßenverkehr Leben gefährden“, betont Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrtversicherung bei Axa. Wer am Steuer während der Fahrt mailt, twittert, seinen Status in sozialen Netzwerken aktualisiert oder gar spielt und Filme anschaut, kann dem Verkehrsgeschehen nicht mehr folgen – darin sind sich Verkehrssicherheitsexperten einig. Schließlich legt ein Auto bei Tempo 100 in jeder Sekunde 28 Meter zurück, das ergibt bei fünf Sekunden Handynutzung 140 Meter gefährlichen Blindflug, rechnet Jäckel vor.
Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung ist verboten
Der Axa Verkehrssicherheitsreport mit 1.102 Teilnehmern zeigte, dass 24 Prozent aller Autofahrer sehr oft, oft oder manchmal ohne Freisprechanlage während der Fahrt telefonieren, obwohl dies mit einem Punkt und 60 Euro Bußgeld geahndet wird. „Zur Nutzung zählt aber nicht nur das Telefonieren, sondern auch das Schreiben von SMS oder Nachrichten auf Facebook. Man darf das Handy während der Fahrt nicht einmal in der Hand halten“, betont Jäckel. Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder SMS schreiben sei nur erlaubt, wenn das Auto abgestellt und der Motor aus sei.
Kommt es zu einem Unfall, während der Fahrer mit dem Handy beschäftigt war, kann dieses Verhalten als grob fahrlässig eingestuft werden. „Der Fahrer gefährdet damit nicht nur die anderen Verkehrsteilnehmer und eventuelle Mitfahrer, sondern gegebenenfalls auch seinen Versicherungsschutz“, so Jäckel.
Tarife zahlen auch bei grober Fahrlässigkeit
Wer seinen Pkw in einer Kurve mit ‚einer Hand‘ steuert, während er mit der anderen per Handy telefoniert und dabei einen Unfall erleidet, handelt grob fahrlässig. So entschied beispielsweise das Amtsgericht Berlin-Mitte unter dem Aktenzeichen AZ 105 C 3123/03. Viele Versicherungen könnten sich daher weigern, den kompletten Schaden zu übernehmen. Die Kaskoversicherungen „mobil komfort“ und „mobil kompakt“ von AXA nehmen in diesem Fall auch bei grober Fahrlässigkeit keine Abzüge vor.
Dies ist aber kein Grund leichtsinnig zu sein. „Am besten verzichten Sie generell auf Telefonate während der Autofahrt, denn das Unfallrisiko ist nicht zu unterschätzen. Wenn Sie telefonieren müssen, nutzen Sie aber lieber eine Freisprechanlage“, rät Jäckel.
Quelle: djd