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Garantiert keine Gewährleistung

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Unterschied von Garantie, Gewährleistung und Versicherung

Hannover – Der Smartphone-Markt boomt – rund 26 Mio. Smartphones wurden allein 2013 verkauft und auch die Gerätepreise steigen rasant. Nutzer möchten ihre teuren Alltags-Helfer in Sicherheit wissen – doch was beinhaltet die gesetzliche Gewährleistung, wann greift die Garantie und in welchen Fällen ist eine Smartphone- bzw. Handyversicherung sinnvoll? Der Unterschied ist oftmals nicht ganz klar für den Kunden. European Warranty Partners (EWP) sorgt für Transparenz und erklärt die entscheidenden Unterschiede.

Quelle: Offenes Presseportal
Quelle: Offenes Presseportal

Gewährleistung und Garantie fallen im Verkaufsgespräch oftmals beiläufig und synonym. Für den Kunden führt genau das zu Verwirrung – im Zweifel später sogar zum Ärger des Kunden, der im Schadenfall auf den Kosten sitzen bleibt.

Gewährleistung

Händler sind gesetzlich verpflichtet, einwandfreie Ware zu liefern, und haften daher im Rahmen der Gewährleistung für Mängel, die bereits beim Verkauf bestanden. Auf die Gewährleistung sollte der Kunde sich nicht verlassen: Diese bringt zwar zumindest in der ersten sechs Monaten einen Vorteil mit, denn in diesem Zeitraum wird vermutet, dass das Smartphone schon bei Kauf mangelhaft war, nach Ablauf dieser „Frist“ wendet sich das Blatt jedoch: Der Kunde trägt die Beweislast für den Mangel und wird i. d. R. beim Schadenfall enttäuscht. Sollte der Kunde diese Hürde jedoch überwinden, stehen ihm verschiedene Rechte zu, die allerdings oft einen langen Atem und Ehrgeiz abverlangen:

Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung: Das Gerät wird in angemessenem Zeitraum repariert oder der Händler liefert ein neues Gerät

Rücktritt: Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten

Minderung: Bei kleinem Defekt kann der Kunde einen Preisnachlass einfordern

Garantie

Die Garantie geht nicht vom Händler aus. Es ist ein freiwilliger Service des Herstellers, der von der Leistung seines Produktes überzeugt ist und sich damit bspw. einen werblichen Vorteil erhofft. Doch auch hier steckt der Teufel im Detail: Bedingungen grenzen den Anspruch auf Garantie-Leistungen ein. Häufig sind auch Alltagsschäden oder vermeintlich unsachgemäße Handhabung, sprich falsche Bedienung, nicht durch Garantie-Ansprüche abgedeckt. Das fängt bereits bei Kondensationsschäden an – da reicht oft ein Regenschauer aus -, Wasser dringt ein und der Schaden ist erst deutlich später sichtbar. Diese gelten zusammen mit Sturzschäden nach Angaben der EWP noch immer zu den häufigsten Schadensursachen.

Auch unser Rechtsexperte warnt: „Schäden durch Eigenverschulden sind nicht von der Gewährleistung umfasst. Auch Herstellergarantien bieten in der Regel keinen Schutz gegen Eigenverschulden. Wem das Smartphone aus der Hand rutscht, wer beim Skifahren unglücklich stürzt oder ein Getränk über sein Smartphone schüttet, erhält weder vom Händler noch vom Hersteller eine Leistung und wird meistens enttäuscht.“

Geräteversicherung

Und genau hier greifen Versicherungen der EWP: Sturz- und Feuchtigkeitsschäden sind abgedeckt, aber auch falsche Bedienung, Elektronikschäden oder auch Diebstahl, wenn gewünscht. Eine Geräteversicherung geht also weit über die Gewährleistung und Garantie hinaus. So sorgt EWP über www.myphoneschutz.de für schnellen Ersatz oder Reparatur. Wer also nicht zum Bittsteller beim Handel und Hersteller werden möchte, sollte bei den heutigen Anschaffungspreisen über eine Smartphone- bzw. Handyversicherung nachdenken. Bei EWP gibt es bei Totalausfall in den beiden ersten Vertragsjahren bis zu 100% Höchstentschädigung, abzüglich der Selbstbeteiligung. Wann sich eine Versicherung lohnt, zeigt ein einfaches Rechenbeispiel einer Geräteversicherung inklusive Diebstahlschutz:

iPhone 5s 32GB

Herstellerpreis: 799 Euro

Schaden: Diebstahl nach 10 Monaten

Versicherungsbeiträge: 8,99 Euro (inkl. Diebstahlschutz), insg. bisher 89,90 Euro

Leistung: Max. 100% des Neuwerts

Ersatzgerät gleicher Art und Güte (iPhone 5s, 32GB) abzgl. Selbstbeteiligung von max. 79,90 Euro

Vorteil: Bis zu 629,20 Euro

Quelle: ots

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