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Neues Förderprogramm für Investitionen zur Heizungsoptimierung

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§ Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Netto-Investitionskosten für hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich
§ Onlineregistrierung für Förderprogramm ab heute möglich

Eschborn – Die Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich tritt heute in Kraft. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst nach dieser Richtlinie Investitionen zur Optimierung von Heizungsanlagen.

BAFA-Präsident Dr. Arnold Wallraff: „Mit dem neuen Förderprogramm sollen vorhandene Energieeinsparpotentiale an bestehenden Heizungssystemen gehoben werden. Der Zuschuss schafft einen Anreiz, alte Heizungsanlagen zu optimieren. Das BAFA wird die Energiewende im Wärmemarkt mit einem bürgerfreundlichen und weitgehend elektronischen Verfahren unterstützen“.

Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der Netto-Investitionskosten. Gefördert wird der Austausch einer alten gegen eine neue hocheffiziente Pumpe (Heizung und Warmwasser) in Bestandsgebäuden. Überdies ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs inklusive begleitender Maßnahmen (z. B. Thermostatventile, Einstellung der Heizkurve) in bestehenden Gebäuden förderfähig. Antragsberechtigt sind alle privaten und gewerblichen Eigentümer von Heizungsanlagen sowie Kommunen.

Das Förderprogramm ist auf fünf Jahre angelegt und mit Mitteln in Höhe von mehreren hundert Mio. Euro ausgestattet. Für das Jahr 2016 stehen 100 Mio. Euro zur Verfügung.

Ab heute ist das Online-Portal zur Registrierung geöffnet. Antragsteller, die eine Förderung für Investitionen zur Heizungsoptimierung beantragen möchten, müssen sich in einem ersten Schritt über das Portal auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registrieren. Die Registrierung muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen, d.h. vor Erteilung des Auftrags für den Austausch der Umwälzpumpe bzw. für den hydraulischen Abgleich. Im Gegenzug erhält der Antragsteller per E-Mail eine Registrierungsnummer und kann mit der Maßnahme beginnen. Spätestens sechs Monate nach der Registrierung muss die Maßnahme durchgeführt worden sein. In einem zweiten Schritt muss der Antragsteller dann ab 15. August 2016 unter Angabe der Registrierungsnummer einen Online-Antrag auf Förderung stellen und an das BAFA senden. Durch das Online-Verfahren wird eine effiziente Antragsbearbeitung sichergestellt.

Bei der Wärmeversorgung von Gebäuden existieren nach wie vor große Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz. So verbrauchen moderne Umwälzpumpen bis zu 80 Prozent weniger Strom als vergleichbare ältere Modelle. Mit einem hydraulischen Abgleich lässt sich zusätzlich Heizenergie einsparen.

Nähere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung, zum Beispiel das Online-Formular für die Registrierung, eine Liste mit förderfähigen Umwälzpumpen sowie technische Merkblätter zum Pumpentausch und zum hydraulischen Abgleich stehen auf der Homepage des BAFA unter www.bafa.de > Energie > Heizungsoptimierung zur Verfügung.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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