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Nicht in die Abo-Falle tappen

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So schützen sich Internetuser und Smartphone-Besitzer vor ungewollten Kosten

Ein Klick auf eine vermeintliche Gratisofferte im Internet – und schon schnappt die Abo-Falle zu. Denn solche „Superschnäppchen“ entpuppen sich oftmals als tückische Angebote, die ungewollte Kosten nach sich ziehen. „Sobald User persönliche Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mail angeben müssen, sollten sie besonders aufmerksam sein, die Seite immer bis zum Ende lesen sowie auf die AGB achten“, empfiehlt Dr. Holger Grünewald, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz.

Foto: djd/Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG/fotolia.com/dandaman
Foto: djd/Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG/fotolia.com/dandaman

Der „Unternehmer-Trick“ bei der Button-Lösung

Seit August 2012 müssen die User vor einem Kauf im Internet durch einen Button darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nehmen. Inzwischen gibt es eine neue Masche, diese Regelung zu umgehen. Dazu wird die Internetseite so gestaltet, dass sie ein Angebot für Unternehmer darstellt, aber auch für Verbraucher interessant ist. Durch das Anklicken des Angebots erklärt der Verbraucher dann, dass er Unternehmer ist. „Der Trick dabei: Für Geschäfte zwischen zwei Unternehmern gilt die Button-Lösung nicht“, warnt Rechtsanwalt Dr. Grünewald. Also sei auch hier Vorsicht geboten.

Die Abo-Falle beim Download von Apps

Laden Smartphone-Nutzer kostenlose Apps herunter, klicken sie sich womöglich ebenfalls in eine Abo-Falle hinein: „Meistens geschieht das durch den Klick auf ein Werbebanner, das aufgeht, wenn die App geöffnet wird und weder Laufzeit noch Preis des Abos anzeigt. Hierbei kommt aber kein wirksamer Vertrag zustande“, betont Dr. Holger Grünewald. Dennoch werden dann oft fiktive Abo-Kosten abgerechnet, meist über die Mobilfunkrechnung. „Betroffene sollten die Kosten beim Mobilfunkanbieter melden und das Geld zurückfordern. Den unstrittigen Teil der Rechnung sollten sie allerdings bezahlen, damit der Anschluss nicht gesperrt wird“, rät Dr. Grünewald. Vorbeugend sollten Smartphone-Nutzer beim Anbieter die Abrechnung von Drittanbietern über die Mobilfunkrechnung sperren lassen. Diesen Service müssen Mobilfunkanbieter kostenfrei anbieten.

Quelle: djd/pt

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