Aktuelle MeldungenFinanzenTechnologie

PAYONE stellt das Online-Bezahlverfahren paydirekt zur Verfügung

ARKM.marketing
     

Kiel – PAYONE bietet als einer der ersten Payment Service Provider seinen Kunden das von den Sparkassen und Banken entwickelte Online-Bezahlverfahren paydirekt an. Über paydirekt bezahlt der Online-Einkäufer einfach und direkt über sein Girokonto – ganz ohne Drittanbieter. Den mehr als 3.000 E-Commerce-Unternehmen, die auf die Dienstleistungen von PAYONE zurückgreifen, steht paydirekt ab sofort zur Verfügung. Zudem kann paydirekt über standardisierte Plug-Ins von PAYONE für die relevanten Shopsysteme wie z.B. Magento, OXID, Shopware und Intershop genutzt werden.

Dabei bietet paydirekt den E-Commerce-Unternehmen eine unmittelbare Zahlungsgarantie, indem jede Zahlung ohne Umwege und Abzüge auf dem Händlerkonto gutgeschrieben wird. So können die Waren nach dem Kauf sofort ohne Risiko versandt werden. Zudem reduziert die Zahlungsgarantie von paydirekt indirekte Kosten, die durch Mahnläufe und Überwachungen des Geldeingangs entstehen, und bietet damit einen positiven Liquiditätsaspekt. Durch die direkte Käuferidentifikation bietet paydirekt dem Händler gesicherte Käuferidentitäten und damit die Möglichkeit zur validen Altersverifikation.

„PAYONE hat den Anspruch, seinen Händlerkunden alle gängigen Bezahlverfahren aus einer Hand zu bieten,“ sagt Carl Frederic Zitscher, Gründer und CEO von PAYONE, „ab sofort gehört auch paydirekt zu unserem Portfolio. Damit zählen wir zu den ersten Payment Service Providern, die die neue OnlineZahlungsart der Sparkassen und Banken anbieten.“

„Der Anspruch der Sparkassen und Banken ist es, den Kunden ein sicheres und einfaches Bezahlsystem zur Verfügung zu stellen“, erklärt Dr. Niklas Bartelt, Geschäftsführer paydirekt GmbH. „Wir freuen uns, dass mit PAYONE ein leistungsfähiger PSP bereit steht, der es seinen Händlern ermöglicht, paydirekt zu nutzen. Bei deutschlandweit über 50 Millionen onlinefähigen Girokonten und damit auch potenziellen paydirekt-Nutzern ist das Potential für die Händler groß.“

Als Online-Bezahlverfahren der Sparkassen und Banken unterliegt paydirekt dem deutschen Datenschutzgesetz und übernimmt damit nicht nur den Käufer- und Händlerdatenschutz, sondern auch die Garantie, dass keine Warenkorbinformationen an Dritte weitergegeben werden. Die für den Zahlungsvorgang notwendigen Daten werden direkt zwischen Händler und Banken bzw. Sparkassen ausgetauscht, Drittanbieter sind nicht beteiligt

Quelle: Griffel & Co Kommunikation GmbH

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"