Vermehrt schwere Unfälle durch Kopfhörer im Straßenverkehr
Ablenkung durch Musik wird zur alltäglichen Gefahr auf den Straßen: Immer mehr Fußgänger, Radfahrer und sogar Autofahrer tragen Kopfhörer. Dabei tauchen sie gedanklich ab und verfolgen nicht mehr aufmerksam die Verkehrssituation. Vor allem junge Menschen und Stadtbewohner sind davon betroffen: Laut Statistik sind sie für zwei Drittel aller Unfälle mit Stöpseln im Ohr verantwortlich. Knapp 90 Prozent solcher Unfälle ereignen sich in Städten – teilweise mit tödlichen Konsequenzen. „Viele Menschen hatten bereits einen Beinahe-Unfall, bei dem sie durch Musik abgelenkt wurden – trotzdem möchten die meisten dieser Betroffenen nicht auf ihre Kopfhörer im Verkehr verzichten.
Doch Sicherheit geht vor, und genau dafür wollen wir die Menschen sensibilisieren“, erklärt Norbert Wulff, Vorstand des Kfz-Direktversicherers DA Direkt. Musik ist meist lauter als die Umgebung Für Fahrzeugführer schreibt Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung unter anderem vor, dass „Sicht und Gehör“ nicht durch „Geräte“ beeinträchtigt werden dürfen. Das gilt auch für Radfahrer, die bei Zuwiderhandlung zehn Euro Verwarnungsgeld zahlen müssen. Die Grenze für gesundheitsgefährdenden Lärm allgemein liegt bei ungefähr 85 Dezibel – genauso hoch ist auch die Lärmgrenze einer EU-Richtlinie für Kopfhörer. Zum Vergleich: Gewöhnlicher Verkehrslärm hat ungefähr 75 Dezibel, während ein Lastwagen auf 90 Dezibel kommt. Sogenannte „In-Ear-Kopfhörer“ sind besonders gefährlich, weil sie deutlich näher am Trommelfell sitzen. Kopfhörer mit guter Abschirmung senken die Lautstärke der Außenwelt um 20 bis 25 Dezibel – dadurch werden die Verkehrsgeräusche noch stärker durch die Musik auf dem Ohr überlagert. Doch nicht nur Musik ist eine Gefahrenquelle im Straßenverkehr: „Auch das Telefonieren, selbst mit Freisprecheinrichtung, oder das Tippen von SMS lenkt Menschen ab. Daher raten wir allen Verkehrsteilnehmern, auf das Nutzen des Mobiltelefons im Straßenverkehr möglichst zu verzichten“, so Wulff weiter. „Mein Rat: Nur dann Kopfhörer tragen oder das Smartphone nutzen, wenn man nicht aktiv am Verkehr teilnimmt – also in öffentlichen Verkehrsmitteln oder als Beifahrer im Auto.
Quelle: Akz