AZ: 7 U 90/09
-
Finanzen
Berufsunfähigkeit: Vorerkrankung verschwiegen – kein Versicherungsschutz
Frankfurt/Main. Wer eine chronische Vorerkrankung beim Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz, wenn der Schwindel auffliegt. Das geht…
Weiterlesen >>