Das Coronavirus hält zur Zeit die Welt in Atem. Wegen der Ausgangssperre und der damit verbundenen Quarantäne sowie dem Kontaktverbot gehen immer mehr Büroangestellte freiwillig oder auf Anordnung des Arbeitgebers in das Home Office. Das Arbeiten von zu Hause ist für den Einen ein Traum, für den Anderen eher eine Strafe. Auch wenn das Zwangs-Home-Office für viele nur vorübergehend ist, sollte man es sich nicht zu bequem auf dem Sofa machen. Denn die Arbeit muss trotzdem erledigt werden. Und das geht nur mit einem ordentlich eingerichteten Arbeitsplatz. Was viele nicht wissen: Die Ausstattung des Home-Office-Platzes (Telearbeitsplatz) ist übrigens eigentlich Sache des Arbeitgebers! Die Ausstattung mit Mobiliar, Arbeitsmitteln und Kommunikationseinrichtungen sind vom Arbeitgeber zu stellen! Demnach sollten Sie klären, ob Sie die gestellten Geräte auch privat nutzen dürfen. Ähnlich wie Sie den “Stromklau” in der Firma für das Privat Handy am Arbeitsplatz abklären müssen.
Ein paar Tipps zum Thema Home-Office können ja trotzdem nicht schaden, denn so schnell werden wir das Virus wahrscheinlich nicht mehr los.
Einrichten des Home Office Arbeitsplatzes
- Falls nicht schon vorhanden, richten Sie sich einen separaten Arbeitsplatz ein. Notfalls mit einer kleinen Trennwand in Form eines Paravents oder eines Regals. Schließlich muss auch in dieser, wenn auch vorübergehenden, Zeit an die Vertraulichkeitspflicht appelliert werden. Kundendaten sollten nicht offen auf dem Tisch herumliegen, auch wenn Sie keinen Besuch empfangen dürfen.
- Legen Sie auch für das Home Office, sofern das machbar ist, feste Arbeitszeiten fest. In den Zeiten sollten Sie für Ihre Kollegen, für Kunden und für Ihren Arbeitgeber auf jeden Fall zu erreichen sein.
- Gerade wenn Sie nun im Home Office arbeiten müssen, ist es ratsam auf einen ordentlichen Bürostuhl zu achten um Rückenschmerzen und Fehlhaltungen vorzubeugen. Natürlich wären auch hier ergonomische Büromöbel von Vorteil. Auch wenn Sie im Home-Office voraussichtlich mehr umher laufen als sonst im Büro.
- Wenn Sie beim Einrichten Ihres Home Office sind, achten Sie gleichzeitig auf die Lage wo Sie Ihren Laptop oder den PC aufstellen. Stellen Sie ihn am besten so auf, dass genügend Tageslicht auf den Arbeitsplatz fällt, aber dennoch nicht blendet. Genauso wie Sie Ihren Fernseher in der Regel im Wohnzimmer so ausrichten, dass keine Sonne auf die Mattscheibe fällt. So wird Ihr Sehvermögen nicht überstrapaziert.
- Eine Schreibtischlampe sollte auf keinem Schreibtisch fehlen. Auch wenn Sie in der Regel tagsüber arbeiten, machen einem doch manchmal trübe Tage zu schaffen. Herbst und Winter sind nunmal geprägt von Dunkelheit. Für Bürotätigkeiten, wo Schreiben und Datenverarbeitung an der Tagesordnung stehen, muss die Beleuchtung mindestens 500 Lux betragen. 750 Lux bei “Hand-Arbeiten” wie zum Beispiel das technische Zeichnen. Je feiner die Arbeit wird, desto höher muss die Beleuchtungsstärke sein. Selbstverständlich ist natürliches Tageslicht für unsere Gesundheit und für das Wohlbefinden am wichtigsten. Unzureichendes Licht führt zu gesundheitlichen Beschwerden und im schlimmsten Fall zu einem erhöhten Unfallrisiko.
- Apropos Unfallrisiko: Auch im Home Office gilt die gesetzliche Unfallversicherung. Damit sind aber die dienstlichen Tätigkeiten im Arbeitszimmer oder am Arbeitsplatz gemeint und nicht der Gang vom Arbeitszimmer zur Toilette oder zur Kaffeemaschine.
Die Tipps gelten im Übrigen nicht nur für die Corona-Zeiten. Doch das Einrichten eines Home-Office-Platzes ist nicht immer so schnell und einfach zu bewerkstelligen wie ein vorübergehendes Home Office zu Notzeiten. Denn zur Not geht auch mal das Laptop auf dem Schoß im Strandkorb oder auf der Couch. Zur Not reichen auch der Küchentisch und der normale Küchenstuhl. Auch wenn das laut Arbeitsschutzgesetz nicht geht… In Zeiten von Corona sollte die Solidarität siegen, nicht nur dem Arbeitnehmer, sondern auch dem Arbeitgeber gegenüber. Denn auch nach Corona möchten wir unseren Arbeitsplatz behalten. Die Frage nach einem Telearbeitsplatz könnte aber auch nach hinten los gehen. Als Arbeitnehmer haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Heimarbeit. Anders als bei der Teilzeitarbeit gibt es keinen gesetzlich verankerten Anspruch darauf, den Job ganz oder teilweise vom Home Office aus zu erledigen.
Autor: Alexandra Rüsche