Die Suche nach einem Standort für ein Atommüll-Endlager schreitet voran: Nachdem die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im September 2020 den Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht hat und die Fachkonferenz Teilgebiete im August 2021 zu Ende ging, steht nun der nächste Schritt des Standortauswahl-verfahrens an. In diesem müssen die 90 Teilgebiete – immerhin 54 % der Fläche Deutschlands – auf die Gebiete eingegrenzt werden, die in der anschließenden Phase weiter auf ihre Eignung als möglicher Endlagerstandort hin erkundet werden sollen. Das NBG begleitet dies mit einer Akteneinsicht bei der BGE und vergibt Aufträge für Gutachten an Sachverständige nach § 35 Geologiedatengesetz.
Um Transparenz bei der Standortauswahl sicherzustellen, plant das NBG für Mitte Februar eine Akteneinsicht bei der BGE und wird außerdem Gutachten zu den vier Wirtsgesteinen sowie bezüglich des nicht-öffentlichen Datenraums der BGE beauftragen, um die dort vorhandenen Daten einzuschätzen. In diesem Datenraum liegen alle für das Standort-auswahlverfahren entscheidungserheblichen Daten, die (noch) nicht veröffentlicht werden können.
Die BGE muss zum Zweck der Einengung die sogenannten repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) auf die ausgewiesenen Teilgebiete anwenden. Die Methodik, die die BGE derzeit dafür entwickelt, hat große Auswirkungen auf das weitere Standortauswahlverfahren.
Um diesen Prozess transparent zu machen, hat das NBG vier Gutachten für die von der BGE betrachteten Wirtsgesteine (Kristallin, Steinsalz flach, Steinsalz steil und Tongestein) für ein mögliches Endlager vergeben. Diese sollen sowohl die internen Dokumente der BGE bewerten, als auch die öffentliche Vorstellung und Konsultation der Methodik begleiten und bewerten.
Ein weiteres Gutachten soll einen aktuellen Blick in den nicht-öffentlichen Datenraum der BGE werfen und die dort vorhandenen Daten einschätzen. In diesem Datenraum liegen alle für das Standortauswahlverfahren entscheidungserheblichen Daten, die (noch) nicht veröffentlicht werden können.
NBG-Ko-Vorsitzende Miranda Schreurs:
„Das NBG stellt damit sicher, dass ein unabhängiger und wissenschaftlicher Blick von außen den Prozess begleitet. Die für Mitte Februar geplante Akteneinsicht des NBG bei der BGE zielt darauf, einen besseren Einblick zu bekommen.“
NBG-Ko-Vorsitzender Armin Grunwald:
„Akteneinsicht schafft Transparenz und steigert das Vertrauen in das Standortauswahl-verfahren. Das NBG nimmt seinen Auftrag wahr, hierbei als Wächter des Verfahrens weiter aktiv zu sein.“
Hintergrund
Die Aufgabe des Nationalen Begleitgremiums (NBG) ist gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 Standortauswahlgesetz (StandAG) die vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen. Gleichzeitig wird in § 8 Absatz 2 Satz 1 StandAG ein umfassendes Akteneinsichtsrecht für das NBG in alle Akten und Unterlagen des Standortauswahlverfahrens geregelt.
Aktuell befindet sich dieses in Schritt 2 der Phase 1 – Ermittlung von Standortregionen zur übertägigen Erkundung. Als Vorhabenträgerin entwickelt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) derzeit die Methodik der in diesem Schritt durchzuführenden repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU). Diese soll Ende März/ Anfang April der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Das NBG hat bereits auf seiner Klausur im September 2021 beschlossen, sein Akteneinsichtsrecht in dieser Phase aktiver einzusetzen. In diesem Zusammenhang ist auch der geplante Besuch in Peine im Februar 2022 zu sehen.
Quelle: Nationale Begleitgremium