Wer seinen Arbeitgeber um einen Firmenwagen bitten möchte, sollte im Vorfeld den Rechenstift spitzen, um herauszufinden, ob sich die Anschaffung auch wirklich lohnt. Denn das Finanzamt schaut genau hin, geht es um das Thema Firmenwagen.
Firmenwagen statt Gehaltserhöhung
Die Überlegung ist einfach: Eine Gehaltserhöhung ist zwar gut und schön, doch der Fiskus macht häufig einen ordentlichen Strich durch die Rechnung. Denn was da vom Euro übrig bleibt, ist am Ende wenig nennenswert. Ein Firmenauto scheint eine vielversprechende Alternative, die einen echten Gegenwert bietet. Aber auch hier kann das Finanzamt erneut zuschlagen, wird der Dienstwagen auch im privaten Rahmen genutzt.
Denn ist dies der Fall, wird das Auto als eine Sachleistung angesehen. In diesem Fall wird sie als ein sogenannter geldwerter Vorteil versteuert. Für dessen Berechnung arbeitet das Finanzamt mit der 1%-Regel. Diese veranschlagt pro Monat 1% des Wagenwertes und addiert diesen zum Einkommen dazu. Für einen Wagen im Wert von 25.000 Euro berechnet sich dies im Jahr auf 3.000 Euro, die zusätzlich zu versteuern sind.
Alternative: Fahrtenbuch führen
Es ist möglich, die 1%-Regel zu umgehen, indem ein Fahrtenbuch geführt wird. Über dieses wird im Detail festgehalten, welche Fahrten privat und welche geschäftlich sind. Wird das Fahrzeug überwiegend geschäftlich genutzt, lohnt sich das Fahrtenbuch, da für einen Geschäftswagen die 1%-Regel nicht geltend ist. Wer aber auch privat oft mit dem Wagen unterwegs ist, der wird über die Pauschalzahlung besser wegkommen.
Hinweis:
Die 1%-Regelung rechnet Fahrten von und zum Arbeitsplatz ebenfalls als geldwerten Vorteil. Hier fallen pro Kilometer 0,03 % zum Wagenwert an – dieser wird über den aktuellen Listenpreis bestimmt. Wenigfahrer genießen eine Ausnahmeregelung. Der geldwerte Vorteil wird dann lediglich mit 0,002 % berechnet. Um diesen Grundwert nutzen zu können, muss der Arbeitnehmer weniger als 15 Tage im Monat die Reise zum und vom Arbeitsplatz antreten und darf dies maximal 180 Mal im Jahr tun.
Steuerklasse bestimmt tatsächliche Kosten
Natürlich ist die individuelle Steuerklasse letztendlich ausschlaggebend für die konkrete Kostenberechnung. Diese wird über das gesamte Haushaltseinkommen bestimmt und berücksichtigt mögliche Freibeträge.
Auch als Arbeitgeber sollte man sich mit dem Thema Firmenwagen genau beschäftigen. So spielt es für die Firmensteuer eine Rolle, in welcher Höhe geldwerte Vorteile vergeben werden. Abgesehen davon lohnt es sich, einen Leasing-Anbieter für Firmenfahrzeuge zu nutzen, der auf die Zusammenarbeit mit Geschäftskunden spezialisiert ist. So ist es möglich, die Kosten von Anfang an zu optimieren