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Berufsunfähigkeitsvorsorge lässt sich auch mit der bAV umsetzen

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Absicherung ohne Gesundheitsprüfung

Laut Deutscher Rentenversicherung Bund (DRV) wird jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte in Deutschland berufsunfähig, bevor er das Rentenalter erreicht. Die mit Abstand häufigsten Gründe für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Job sind heute psychische Erkrankungen. Konkret machen Nerven- und Gemütsleiden inzwischen ungefähr 30 Prozent der Fälle aus, Unfälle dagegen sind nur noch für etwa drei Prozent verantwortlich.

Die mit Abstand häufigsten Gründe für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Job sind heute psychische Erkrankungen. Konkret machen Nerven- und Gemütsleiden inzwischen ungefähr 30 Prozent der Fälle aus, Unfälle dagegen sind nur noch für etwa drei Prozent verantwortlich. Foto: djd/BVUK
Die mit Abstand häufigsten Gründe für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Job sind heute psychische Erkrankungen. Konkret machen Nerven- und Gemütsleiden inzwischen ungefähr 30 Prozent der Fälle aus, Unfälle dagegen sind nur noch für etwa drei Prozent verantwortlich. Foto: djd/BVUK

Arbeitgeber muss Voraussetzungen schaffen

Jeder Arbeitnehmer sollte also frühzeitig den Verlust seiner Arbeitskraft privat absichern. Dafür kommt vor allem eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Frage. Was vielen nicht bekannt ist: Diese Vorsorge lässt sich auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) umsetzen. „In diesem Fall wird ein Teil des Versorgungsbetrags nicht für die Altersrente, sondern zur Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit eingesetzt“, sagt Michael Reizel, Chef der auf Beratung und Kommunikation im Themenumfeld Vergütung und Versorgung spezialisierten BVUK-Gruppe. „Wie weit der Schutz reicht, regelt die betriebliche Vereinbarung.“ Die Voraussetzungen dafür muss der Arbeitgeber schaffen. „Nur wenn er seinen Mitarbeitern ein Angebot macht, das die Zusatzleistungen enthält, kann man sich umfassend absichern“, so Reizel. Die BVUK-Gruppe entwickelt entsprechende maßgeschneiderte Systeme vor allem für mittelständische Unternehmen. Mehr Informationen gibt es unter www.bvuk.de im Internet.

Vereinfachte Gesundheitsprüfung

Viele Arbeitnehmer haben aufgrund ihres Alters und eventueller Vorerkrankungen keine Chance, eine Berufsunfähigkeitsabsicherung abzuschließen. Und wenn, dann nur mit hohen Beiträgen oder Zuschlägen. Bei entsprechenden Rahmenbedingungen stellt man als Betrieb dagegen eine einheitliche Risikogruppe dar und kann die sonst obligatorische Gesundheitsprüfung durch eine vereinfachte Gesundheitsprüfung ersetzen. „Dieser kollektive Ansatz verhilft bereits heute vielen Arbeitnehmern zu einer Absicherung, die sie ansonsten nie erhalten würden – und die Beiträge sind sogar innerhalb der gesetzlichen Grenzen von Steuern und Sozialabgaben befreit“, so Reizel.

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