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Betriebsspionage bei kleinen und mittelständischen Unternehmen

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In jüngster Zeit ist die Betriebsspionage bei KMU ein heiß diskutiertes Thema. Ein Grund dafür sind neue und alte Risiken, die durch die digitale Globalisierung mit Hilfe des Internets entstanden sind. Neben den Gefahren durch Cyberangriffe und fremden Nachrichtendiensten, sind auch eingeschleuste Wirtschaftskriminelle und die eigenen Mitarbeiter ein Risikofaktor der Betriebsspionage. Unternehmens- und Betriebsspionage ist gefährlich und sollte von den KMUs nicht unterschätzt werden. Vielen Entscheidern sind die Risiken eines Spionageangriffs zwar bewusst, allerdings wird die Gefahr tatsächlich Opfer einer Spionage zu werden als sehr gering eingeschätzt. Neben der IT-Sicherheit und den eigenen Mitarbeitern, gibt es noch Gefahren im Bereich von Lauschangriffen. Diese sind, neben dem Einbruch in Computersysteme, besonders für professionelle Wirtschaftskriminelle ein bequemes Mittel, um an geheime Informationen der kleinen und mittelständischen Unternehmen zu kommen.

Was wird bei KMUs ausspioniert?

Jeder Spionageauftraggeber hat in der Regel unterschiedliche Anforderungen an einen Spionageangriff. Wird ein Wirtschaftsunternehmen oder Betrieb ausspioniert, sind vor allem nachstehende Ziele für die Spionage interessant:

  • Kaufmännische und technische Informationen
  • Preisinformationen
  • Vertragsunterlagen
  • Produktentwicklung und Forschung
  • Produktionstechnologien
  • Know-How
  • Ziele und Entwicklungen
  • Unternehmensstrategien
  • Branchenspezifische Risiken
  • Telefon- und Geschäftsgespräche

Wie läuft eine Spionage ab?

Copyright: 2016 Detektei AC
Copyright: 2016 Detektei AC

Nur die wenigsten KMU rechnen wirklich damit, dass ein eigener Mitarbeiter für die Betriebsspionage verantwortlich ist. Durch die Angestellten ausspioniert zu werden, ist in Deutschland jedoch längst keine Seltenheit mehr und die KMU sollten sich für die Thematik mehr sensibilisieren. Ein Wirtschaftskrimineller, der nicht schon verdeckt im eigenen Betrieb arbeitet, wird zum Beispiel versuchen, unzufriedene oder „in Ungnade gefallene“ Mitarbeiter zu bestechen. Diese geben gegen Geld oder andere Leistungen vertrauliche Informationen preis. Eine weitere Gefahr besteht bei Angestellten, die die Firma verlassen oder die sich selbstständig machen wollen. Bei einer Selbständigkeit in einer ähnlichen Branche, wie das ausspionierte Unternehmen, ist ein besonders hohes Risiko gegeben. Im Bereich der Telefon- und Geschäftsgespräche, geht es vielmehr darum, wichtige Personen im Unternehmen auszuhorchen, um über deren Vorhaben und Ziele Bescheid zu wissen. Ein beliebtes Mittel dafür sind Wanzen, winzig kleine Abhörgeräte, die sich im Raum befinden.

Rechtliche Aspekte zu Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Das Ausspionieren von betrieblichen Informationen, insbesondere von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, ist neben den Bestimmungen im Strafgesetzbuch auch durch das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG: § 17 und § 18) geregelt. Wenn ein Beschäftigter Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während seines Beschäftigungsverhältnisses verrät, die ihm im Rahmen seiner Beschäftigung mit Verpflichtung zur Wahrung der Verschwiegenheit anvertraut wurden, so macht er sich des Geheimnisverrats schuldig. Wird ein Mitarbeiter oder Wirtschaftskrimineller bei der Betriebsspionage erwischt, drohen seitens des Gesetzgebers nicht unempfindliche Strafen. Abgesehen von Image-Schäden oder vom finanziellen Schaden der entstanden ist und natürlich Regressansprüche seitens der KMU begründen würde. Zu den Beschäftigten eines Unternehmens und damit zu den Risikogruppen zählen lt. UWG: Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge, Aushilfen, Reinigungskräfte und Praktikanten. Das UWG ist auf der Seite des Mittelstands und regelt zum Beispiel, dass vertrauliche und geschützte Informationen der Betriebe nicht durch Wettbewerber verwendet werden dürfen. Sollte der Wettbewerb diese Informationen trotzdem verwenden, kann mit Rechtsschutz und Unterlassungsansprüchen dagegen vorgegangen werden. Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Beweisbeschaffung.

Schutzmaßnahmen durch KMUs

Vertrauliche Informationen müssen durch die Regelung von Kopier-, Zugangs- und Zugriffsrechten vor der Spionage durch eigene Mitarbeiter geschützt werden. Des Weiteren kann eine ausgebaute IT-Sicherheit, eine Überwachung und regelmäßige Sicherheitschecks durch Detektive dafür Sorge tragen, dass die Geschäftsgeheimnisse gewahrt werden. „Abgesehen von der Prävention, muss die Betriebsspionage bei KMUs natürlich rechtzeitig bemerkt und bewiesen werden können.“ – sagt Hans Erkelenz, Dienstleiter der Detektei AC, die bundesweit kleine und mittelständische Unternehmen im Bereich Lauschangriffe, Spionage- und Sabotageabwehr betreut. Besonders bei der Gefahr durch Lauschangriffe, sollte die Abhörsicherheit durch die KMUs regelmäßig geprüft werden. Dienstleister, wie eine Detektei, sind für diese Services der richtige Ansprechpartner und bieten zusätzliche Schutzmaßnahmen.

Gefahren von Unternehmensspionage nicht unterschätzen

Neben der Gefahr wirtschaftliche Schäden durch einen Spionage- oder Lauschangriff zu erleiden, besteht für KMU das Risiko Opfer eines Skandals zu werden. Die jüngsten Medienberichte zeigen, was passieren kann, wenn E-Mails und Aktivitäten von Unternehmen oder hochrangigen Führungskräften ausspioniert werden. Brisante Themen finden auf einmal den Weg in die Öffentlichkeit und werden auch anderorts bei Kunden oder Lieferanten diskutiert. Für die KMUs ist so ein Szenario natürlich der GAU schlechthin. Nicht selten ist Betriebsspionage nur ein Vorbote für weitere schlechte Ereignisse, besonders wenn sie unbemerkt und über einen längeren Zeitraum geschieht. Im weiteren Verlauf kann sich aus einer einfachen Betriebs- und Industriespionage auch eine gefährliche Sabotageaktivität entwickeln. Und zwar genau dann, wenn die Schwächen der KMUs vorher ausgiebig ausspioniert wurden.

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