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Deflexibilisierung des Arbeitsmarktes

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Koalitionspläne gefährden deutsche Wirtschaft

HAMBURG. Der im Jahre 2013 geschlossene Koalitionsvertrag der Großen Koalition sieht einige konkrete Änderungen im deutschen Arbeitsrecht vor, die künftig in Kraft treten sollen. Neben der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns betreffen die geplanten Gesetzesänderungen auch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie Werkverträge.

Quelle: Franke + Pahl Ingenieurgesellschaft mbH
Quelle: Franke + Pahl Ingenieurgesellschaft mbH

Die Regulierungsvorhaben der Großen Koalition beziehen sich dabei vor allem auf die Zeitarbeit und sind damit von großer Bedeutung nicht nur für Arbeitnehmer und Industrieunternehmen, sondern auch für Personaldienstleister. Oliver Franke, Geschäftsführer von Franke + Pahl, einem technischen Dienstleister, der seine Kunden sowohl im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung als auch durch die Übernahme komplexer Projekte im Anlagenbau unterstützt, sieht die politischen Regulierungspläne kritisch: „Zeitarbeit und Werkverträge sind für Unternehmen wichtige Instrumente, um auf Schwankungen im Arbeits-aufkommen und sich ändernde Auftragslagen schnell und effizient reagieren zu können. Ein Flexibilisierungsverlust in diesen Bereichen kann der deutschen Wirtschaft und ihren mittelständischen Leistungsträgern großen Schaden zufügen.“

Herr Franke - Quelle: Franke + Pahl Ingenieurgesellschaft mbH
Herr Franke – Quelle: Franke + Pahl Ingenieurgesellschaft mbH

Hinsichtlich des AÜG hat die Große Koalition konkrete Pläne. So sieht der Koalitionsvertrag eine maximale Dauer der Arbeitnehmerüberlassung von 18 Monaten sowie die Einführung eines gesetzlichen Equal Pay nach neun Monaten vor, das heißt Zeitarbeitnehmer werden nach dieser Zeit hinsichtlich des Arbeitsentgeltes mit vergleichbaren Stammmitarbeitern gleichgestellt. Beide Gesetzesänderungen können problematische Folgen haben. So erschwert es die Höchstüberlassungsdauer Unternehmen zum Beispiel, flexibel auf eine geänderte Nachfrage zu reagieren und qualifizierte Arbeitnehmer für Elternzeitvertretung und Projekteinsätze, die meist länger als 18 Monate dauern, zu finden. Auch für Zeitarbeitnehmer kann diese Regelung negative Konsequenzen haben, da erwartet wird, dass Unternehmen die Verträge nach 18 Monaten kündigen, obwohl sie mit den Leistungen des Arbeitnehmers sehr zufrieden waren. Des Weiteren stellt der geplante Equal Pay einen massiven Eingriff in die Tarifauto-nomie dar und würde die mit den Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträge obsolet machen. Zudem sei solch eine Maßnahme Frankes Meinung nach überflüssig: „Wir sind als Personaldienstleister sehr gut aufgestellt und bezahlen unsere Zeitarbeitnehmer sehr fair und übertariflich. Zudem regeln die bereits mit den DGB-Gewerkschaften abgeschlossenen Branchenzuschlags-Tarifverträge eine stufenweise Angleichung der Entgelte. Zusätzliche gesetzliche Regulierungen verkomplizieren das System unnötig.“ Während es konkrete Pläne für die Zeitarbeit gibt, hält sich die Regierung beim Thema Werkverträge noch bedeckt. Ziel des Koalitionsvertrages ist es, „rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmern“ zu verhindern. Wie genau dies verhindert werden soll, wird im Koalitionsvertrag jedoch nicht konkretisiert. Im Raum steht eine Stärkung der Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrates. Auch ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Werkverträgen wird nicht ausgeschlossen.

Franke + Pahl hat erkannt, dass die Einbindung externer Arbeitnehmer fester Bestand-teil eines modernen Personalmanagements ist und Unternehmen die Chance zur Flexibilisierung ihrer Mitarbeiter-, Auftrags- und Personalkostenplanung bietet. „Die geplanten Regulierungen nehmen Unternehmen diese Chance und schaffen zudem Verunsicherung“, erklärt Franke, der auch Mitglied des Vorstands des Industrieverbands Hamburg ist. „Wir sprechen uns ganz klar gegen zusätzliche Regulierungen im AÜG und auch eine Mitbestimmung des Betriebsrates bei Werkverträgen aus. Die geplante Deflexibilisierung des Arbeitsmarktes ist weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zukunftsweisend und wird mehr schaden als nützen. Es besteht durchaus die Gefahr, dass die Regulierungspläne einem Wirtschaftswachstum entgegen stehen.“

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