Bundesarbeitsministerin Nahles plant Gesetzesentwurf, Zeitarbeitsfirmen reagieren
Ahrensburg – Es bleibt spannend auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Bundesarbeitsministerin und SPD-Politikerin Andrea Nahles plant, noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf zu dem Arbeitsmodell „Werkvertrag“ abzugeben. Hierbei werden nicht Arbeitskräfte, sondern Arbeitsleistungen verliehen. Das Problem: Häufig werde der sogenannte Werkvertrag dazu genutzt, Löhne zu drücken. Rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssten verhindert werden. Transparenz und Regulierungen stehen dabei im Fokus. Die Werkverträge sollen engmaschig kontrolliert werden und so keine Möglichkeit mehr für Vertragsmissbrauch bieten.
Die Reaktion von Zeitarbeitsunternehmen
Thomas Rehder, Geschäftsführer des Personaldienstleisters iperdi Holding Nord GmbH, trifft hier die notwendige Unterscheidung zwischen dem Werkvertrag und der Zeitarbeit: „Zeitarbeit und Werkverträge sind nicht miteinander gleichzusetzen. Im Gegenteil: Die Zeitarbeit unterliegt annähernd zu 100 Prozent dem Tarifvertrag. Es wird der tarifliche Mindestlohn gezahlt und tarifliche Standards wie beispielsweise Urlaubstage, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden eingehalten. Bei Werkverträgen gibt es diese Standards in der Regel nicht. Auch den regelmäßigen Prüfungen durch Landesarbeitsämter unterliegt das Werkvertragsunternehmen im Gegensatz zu den Zeitarbeitsfirmen nicht.“ Auch Zeitarbeitsfirmen vergeben mitunter Werkverträge. Die Werkverträge, die bei iperdi abgeschlossen wurden, werden nach dem Zeitarbeitstariflohn abgerechnet. Hierfür gibt es im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V., bei dem auch die iperdi GmbH Mitglied ist, einen Ethik-Kodex. „Es gibt aber nach wie vor Werkverträge, die gesetzeswidrig abgeschlossen werden, um Lohndumping zu ermöglichen. Die Zeitarbeit, die in direkter Konkurrenz dazu steht, scheint daneben vergleichsweise teuer und wird aus den Betrieben verdrängt. Dies gilt es natürlich zu bekämpfen“, so Rehder.
Sich bei der Bekämpfung von Werkverträgen auf Zeitarbeitsfirmen zu beziehen, anstatt sich direkt auf Werkvertragsunternehmen zu fokussieren, könnte jedoch ein Fehler sein. Die Zeitarbeitsbranche lehnt grundsätzlich weitere Regulierungen ab. In den letzten Jahren sind im Bereich der Zeitarbeit durch die Einführung der Lohnuntergrenzen, die ab 2016 deutschlandweit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, und der Einführung von bisher elf Branchentarifen, die eine Angleichung der Löhne an die Löhne der Kundenbeschäftigten nach spätestens neunmonatiger Überlassung garantieren, tiefgreifende Änderungen in Kraft getreten. „Aufgrund dieser engmaschigen Regulierung und Prüfung gibt es unseres Erachtens keinen weiteren Regulierungsbedarf. Hier wird die Branche für die politische Stimmungsmache instrumentalisiert“, schlussfolgert Rehder: „Änderungen in der Zeitarbeit sollten zwischen den Tarifpartnern vereinbart werden und nicht durch einen Gesetzesbeschluss. Werkverträge sollten natürlich mindestens die Standards der Zeitarbeit übernehmen müssen.“
Eine gemeinsame Handlungsbasis erschließen
Abschließend lässt sich feststellen, dass auch Zeitarbeitsfirmen eine Regulierung von gesetzwidrigen Werkverträgen begrüßen. Zeitarbeitsfirmen, die in direkter Konkurrenz zu Werkvertragsunternehmen stehen, erscheinen schließlich im Vergleich zu diesen Vertragskonzepten teuer. Es ist aber auch nötig, die Unterscheidung zwischen Werkvertragsunternehmen und der Zeitarbeitsbranche zu treffen, die Tarifverträge einsetzt und bereits regelmäßigen Prüfungen und Kontrollen unterliegt. Es gilt, die richtigen gesetzlichen Stellschrauben zu finden, um eine produktive Handlungsbasis zu schaffen.