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Firmenverkauf – Käufersuche, Besteuerung, Pensionsverpflichtungen

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Ein Unternehmer, der nicht in der glücklichen Lage ist, seine Firma an die nächste Generation übergeben zu können, muss sich irgendwann mit den Aspekten beschäftigen, die ein Firmenverkauf mit sich bringt.

Ein Unternehmensverkauf muss gut vorbereitet werden. Neben der Suche nach einem geeigneten Käufer müssen steuerliche Aspekte bedacht werden. Ein besonderes Augenmerk sollte der Unternehmer zudem auf die Pensionsverpflichtungen haben.

Die Suche nach einem Nachfolger

Für einen Betriebsinhaber ergeben sich grundsätzlich drei Möglichkeiten, nach einem geeigneten Käufer zu suchen. Vorteilhaft ist es, wenn der Unternehmer über Kontakte aus seinem Branchenzweig verfügt. So könnte das Unternehmen beispielsweise an einen Konkurrenten verkauft werden.

Fotoquelle: © Natee Meepian / fotolia.com

Beschäftigt der Unternehmer einen Mitarbeiter, der seit Jahren in der Firma tätig ist, kann er diesem die komplette Übertragung seiner Firmenanteile anbieten. Sofern der Mitarbeiter finanziell hierzu in der Lage ist, wird er sich über das Angebot freuen.

Eine andere Alternative bietet sich dem Unternehmer durch eine entsprechende Bekanntmachung des Verkaufs in Unternehmensbörsen. So bekommt eine betriebsfremde Person die Gelegenheit, die Firma zu kaufen.

Muss ein Firmenverkauf versteuert werden?

Ein Firmenverkauf ist seit dem Veranlagungszeitraum 2009 immer einkommensteuerpflichtig. Wie der Staat einen Firmenverkauf besteuert, ist von der Rechtsform abhängig. Handelt es sich beispielsweise um einen Einzelunternehmer, muss dieser den Veräußerungsgewinn in seiner Einkommensteuererklärung deklarieren. Der Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Verkaufspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens übersteigt.

Zu beachten ist die Vorschrift des § 16 Absatz 4 EStG (Einkommensteuergesetz). Hiernach kann der Veräußerer einen Freibetrag von 45.000 Euro geltend machen, wenn er im Zeitpunkt des Verkaufs das 55. Lebensjahr vollendet hat.

Wie werden Pensionsverpflichtungen bei einem Firmenverkauf behandelt?

Geht ein Unternehmer Pensionsverpflichtungen ein, hat er einem oder mehreren Mitarbeitern eine finanzielle Zusage zur Altersabsicherung gemacht. Diese Verpflichtungen gehen bei einem Verkauf an den potentiellen Firmenkäufer über und können diesen möglicherweise abschrecken, denn mit dem Kauf des Unternehmens steht nun dieser in der Pflicht, die finanzielle Zusage an seine künftigen Mitarbeiter einzuhalten. Daher ist es wichtig, dass der aktuelle Firmeninhaber seinem Nachfolger vor dessen Kaufentscheidung alle entsprechenden Daten vorlegt.

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