Förderprogramm „Energieberatungen im Mittelstand“ wird bis Ende 2019 fortgeführt
Neue Förderrichtlinie wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht
Das im Jahr 2015 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgreich angelaufene Förderprogramm für Energieberatungen im Mittelstand wird bis Ende des Jahres 2019 fortgeführt.
Grundlage ist die gestern im Bundesanzeiger veröffentlichte Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand, welche für Anträge ab dem 01. Januar 2016 gilt.
Mit der Fortführung des Förderprogramms soll die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) weiter gesteigert werden und damit vorhandene Energieeinsparpotenziale gehoben werden. Um die Umsetzungsquote identifizierter Energieeffizienzmaßnahmen zu erhöhen, wird auch eine Begleitung der Umsetzung von Maßnahmen durch den Energieberater gefördert.
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro wird der Zuschuss von 800 Euro auf bis zu 1.200 Euro erhöht.
Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro erhalten weiterhin eine maximale Förderhöchstsumme von 8.000 Euro. Dies gilt einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung.
Der Fördersatz von 80 % der förderfähigen Beratungskosten bleibt in beiden Bereichen erhalten.
Weitere Details zur Förderung und zum Antragsverfahren sind auf der Internetseite des BAFA unter www.bafa.de -> Energie -> Energieberatung im Mittelstand veröffentlicht. Hier finden Sie unter „Publikationen“ zudem statistische Auswertungen und Informationen über die Inanspruchnahme des Förderprogramms im Jahr 2015.