Investitionen in Eigenstromerzeugung müssen gesichert werden
Hannover – Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) begrüßt die aktuellen Pläne der Regierungen von Bund und Ländern, Anlagen zur Eigenerzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) den Bestandsschutz zuzusagen. „Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, betont Dr. Volker Stuke, Geschäftsführer des VEA. „Auf diese Weise wird Unternehmen, die zum Beispiel bereits in effiziente KWK investiert haben, nicht rückwirkend die Planungsgrundlage entzogen.“
Der VEA bewertet die Einigung von Bund und Ländern, die in puncto Eigenstromversorgung jedoch noch unkonkret blieb, dennoch kritisch: „Die EEG-Umlage muss auch für neue Anlagen zur Eigenversorgung, die Strom aus Erneuerbaren Energien oder mit KWK produzieren, vermieden werden. Nur auf diese Weise können Unternehmen auch zukünftig zu Investitionen in die Energiewende motiviert werden“, kommentiert Dr. Stuke.
Insbesondere mittelständische Unternehmen leisteten mit ihren Investitionen in die Eigenstromerzeugung aus KWK und Erneuerbaren Energien einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende. Der VEA und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hatten hierzu bereits vergangene Woche gemeinsam ein Faktenpapier vorgelegt. Danach werde allein bei den mehr als 4.500 VEA-Mitgliedsunternehmen durch die geplante Belastung von neuen Eigenerzeugungsanlagen mit der EEG-Umlage ein Investitionsvolumen von rund 1,3 Mrd. Euro zurückgehalten.
Auch die Solarbranche wies im Zusammenhang mit der EEG-Novelle auf die Bedeutung gewerblicher Investoren für den weiteren Ausbau der Solarenergie hin. Laut dem Bundesverband der Solarwirtschaft e.V. hätten Unternehmer aus Handel, Gewerbe und Dienstleistung im letzten Jahr über die Hälfte der Investitionen in Photovoltaik in Deutschland getätigt. Der Eigenverbrauch von Solarstrom ist ein wichtiger und kostengünstiger Treiber der Energiewende und sollte deshalb weiter von der EEG-Umlage befreit bleiben.
Beim Energiegipfel am Dienstag war in Bezug auf die Eigenstromversorgung eine Differenzierung hinsichtlich der Höhe der EEG-Umlage auf den Eigenstrom vorgenommen worden. So soll künftig zwischen Strom aus KWK oder Photovoltaik auf der einen Seite und nicht erneuerbarer und nicht KWK-Stromversorgung auf der anderen Seite unterschieden werden. Die einzelnen Belastungssätze wurden jedoch noch nicht festgelegt.
Quelle: Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.