Münster – Eine Erfolgsquote von 97,7 Prozent – die Bilanz der Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS) für die Zeitarbeitsbranche kann sich sehen lassen. Vor zwei Jahren hat der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) das Beschwerdesystem eingeführt, das als unabhängiges Gremium die Einhaltung des iGZ-Ethikkodexes kontrolliert. Seitdem konnte die KuSS in nahezu allen Fällen eine Einigung herbeiführen, ohne dass dazu ein Arbeitsgericht eingeschaltet werden musste.
Mit der Kontakt- und Schlichtungsstelle setzte der iGZ mehr denn je ein Zeichen für Gute Zeitarbeit: „Die gesellschaftliche Akzeptanz ist Voraussetzung dafür, dass Zeitarbeit eine gute Zukunft hat. Wir sorgen dafür, dass sich Menschen und Unternehmen darauf verlassen können, dass die Mitgliedschaft im iGZ in diesem Sinne ein Gütesiegel darstellt“, erklärt die iGZ-Bundesvorsitzende Ariane Durian.
Der iGZ-Ethikkodex ist die Basis der KuSS-Arbeit. In ihm haben die iGZ-Mitglieder festgehalten, wie sie sich im Umgang mit Bewerbern, Mitarbeitern, Kunden, Konkurrenten und öffentlichen Institutionen verhalten wollen. Überwacht wird die Einhaltung dieser Regeln durch die Kontakt- und S chlichtungsstelle. „Diese arbeitet völlig unabhängig vom iGZ“, betont Werner Stolz, iGZ-Hauptgeschäftsführer. Auf diese Weise werde garantiert, dass die KuSS ausschließlich ethischen Interessen folge. Der KuSS gehören drei Experten an: Prof. Franz Josef Düwell, Vors. Richter am Bundesarbeitsgericht a.D., Holger Dahl, roland lukas Konfliktlösungen, und Torsten Oelmann, Oelmann Consulting.
An die Kontakt- und Schlichtungsstelle darf sich jeder wenden, der eine Unstimmigkeit mit einem iGZ-Mitgliedsunternehmen hat – unabhängig davon, ob es sich um einen Mitbewerber, einen Arbeitnehmer oder deren Angehörige handelt. Die Kontaktstelle überprüft im ersten Schritt, ob das beschriebene Anliegen gegen den iGZ-Ethikkodex verstoßen könnte. Wenn ja, leitet sie den Fall an die Schlichtungsstelle weiter. Diese spricht mit allen Beteiligten und versucht, eine außergerichtlich e Einigung zu erzielen. In 293 der bisher abgeschlossenen Konfliktfälle ist dies gelungen. Das entspricht einer Erfolgsquote von 97,7 Prozent. Lediglich sieben Mal musste sich ein Gericht der Sache annehmen.
Wenn die KuSS zu dem Ergebnis kommt, dass ein iGZ-Mitglied tatsächlich gegen den eigenen Kodex verstoßen hat, empfiehlt sie dem iGZ-Vorstand Sanktionen, zum Beispiel Geldzahlungen an den Geschädigten. Vereinzelt kam es innerhalb der letzten zwei Jahre auch zu Verbandsausschlüssen, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorlag. In den allermeisten Fällen stellte sich jedoch während des Einigungsverfahrens heraus, dass lediglich unachtsam gehandelt wurde.
Die hohe Schlichtungsquote spiegelt auch die hohe Kooperationsbereitschaft der iGZ-Mitglieder wider. Das liegt vor allem darin begründet, dass der Ethikkodex aus den eigenen Reihen der Mitglieder entstanden ist und nicht „von oben“ auferlegt wurde. Bei der Verabschiedung des Kodexes während der Mitgliederversammlung 2012 in Potsdam wollten die iGZler selbst ein Zeichen setzen und sich von unseriösen Zeitarbeitsunternehmen abgrenzen.
Die meisten Ethikkodex-relevanten Anfragen, die die KuSS erreichen, drehen sich um Lohnabrechnungen, Branchenzuschläge und die Berechnung von Urlaub und Arbeitszeitkonten. Seit Inkrafttreten des neuen iGZ-DGB-Tarifvertrages, der Änderungen in den Eingruppierungen enthält, ist auch in diesem Bereich die Anzahl der Anfragen gestiegen. Insgesamt nimmt die KuSS monatlich rund 25 Hinweise zu möglichen Verstößen gegen den iGZ-Ethikkodex auf. „Bei der großen Summe von über 2.750 Mitgliedsunternehmen ein enorm kleiner Anteil“, ordnet Stolz die Zahl ein.
Quelle: PortAL 10