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„Letzte Mahnung”: Vorsicht vor gefälschten Inkassobriefen!

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Diese Briefe sollen ihre Empfänger erschrecken und verunsichern: Schreiben angeblicher Inkassobüros, im drastischen Ton formuliert, gespickt mit Drohungen. Immer wieder landen solche betrügerischen Zahlungsaufforderungen in deutschen Briefkästen. Wie sich Verbraucher vor Abzocker-Post schützen können, erklärt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice).

Oft sehen die betrügerischen Schreiben seriös aus. Der angebliche Absender: Ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei. „Meist heißt es, der Empfänger habe Waren bestellt und nicht bezahlt”, erklärt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice). Solche Briefe schüchtern viele Verbraucher ein. Denn im Stress des Alltags eine Rechnung vergessen – das kann schließlich jedem passieren. Daher kommt es vor, dass die Empfänger aus Angst vor Konsequenzen einfach bezahlen, selbst wenn sie mit der Forderung nichts anzufangen wissen.

Die vermeintlichen Geldeintreiber werden raffinierter

Was viele Verbraucher in die Irre führt: Im Vergleich zu früher wirken die Schreiben inzwischen deutlich professioneller, da die Betrüger immer öfter Briefkopf und Logo eines seriösen Inkassobüros kopieren und verwenden. Das macht es zunehmend schwierig, eine Fälschung zu erkennen. „Häufig liegen den Schreiben auch vorausgefüllte Überweisungsformulare bei“, ergänzt die D.A.S. Juristin. Aber: „Ein seriös wirkender Absender oder offiziell wirkende Formulare sind kein Beleg für die Echtheit des Schreibens.” Oft schicken Kriminelle ihre Betrugsbriefe auch nicht mehr an Massen zufälliger Adressaten, sondern wählen ihre Opfer ganz gezielt aus – zum Beispiel Senioren, die bei Kreuzworträtseln, Gewinnspielen oder beim Surfen im Internet arglos ihre Adresse angeben. Ein weiteres Ziel der betrügerischen Masche kann es sein, die Kontodaten des Empfängers auszuspähen. Das Schreiben enthält dann zum Beispiel die Aufforderung, den Absender telefonisch zu kontaktieren. Am Telefon meldet sich ein Mitarbeiter oder ein angeblicher Anwalt mit der Aufforderung, ihm die Bankdaten anzugeben. Doch die angeblichen Anwälte oder Firmen sind oft frei erfunden, am Telefon sitzen Betrüger. So kursierten 2015 sogar gefälschte Schreiben der Staatsanwaltschaft Hamburg mit Geldforderungen und der Bitte um Rückruf unter einer (falschen) Telefonnummer.

Quelle: ERGO Versicherungsgruppe
Quelle: ERGO Versicherungsgruppe

Wenn weitere Mahnbescheide folgen…

Wird die erste Mahnung nicht beglichen, erhält das Opfer oft weitere Schreiben in noch schärferem Tonfall. Zahlt der angebliche Schuldner nicht, kann auf eine außergerichtliche Mahnung zwar durchaus als nächstes Schreiben eine Mahnung vom Amtsgericht folgen. „Allerdings verursacht die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids Kosten, die sich nach der Höhe des Streitwerts richten“, erklärt die D.A.S. Expertin. „Obendrein kann der Verbraucher dagegen Widerspruch einlegen – und dann müsste der Gläubiger in einem normalen Klageverfahren nachweisen, dass die Forderung besteht. Deshalb geben die Betrüger nach einem oder mehreren Mahnschreiben meistens auf – schließlich haben sie gegen ihre Opfer nichts in der Hand”, so die D.A.S. Expertin. Wer also eine grundlose Mahnung ignoriert, hat in der Regel nichts zu befürchten. Auch weitere Briefe der Inkassofirma, die mit einer Gerichtsverhandlung drohen, können Verbraucher unberücksichtigt lassen.

Hinweise auf betrügerische Schreiben

Wichtig ist daher vor allem eines: Ruhe bewahren, wenn eine dubiose Mahnung im Briefkasten landet. „Grundsätzlich sollten Empfänger Zahlungsaufforderungen niemals ungeprüft überweisen. Denn: Ist das Geld erst einmal an Betrüger überwiesen, ist es weg. Es empfiehlt sich deshalb, die eigenen Unterlagen sorgfältig durchzugehen und zu kontrollieren, ob die Forderung tatsächlich existiert”, rät die D.A.S. Juristin. Dabei sollten die Verbraucher folgende Hinweise auf dubiose Inkassoschreiben beachten: Das Fehlen einer ladungsfähigen Anschrift – also der Postanschrift, unter der das Unternehmen tatsächlich anzutreffen ist – ist ein klares Anzeichen, dass etwas nicht stimmt. Wichtig: Die ladungsfähige Anschrift darf keine Postfachadresse sein! Ein weiteres Indiz für fingierte Mahnschreiben: Die Anschreiben weisen viele Grammatik- und Rechtschreibfehler auf. Oder die Umlaute fehlen, da eine ausländische Tastatur benutzt wurde. In vielen Fällen geht aus dem Schreiben zudem nicht hervor, wofür der Gemahnte überhaupt Geld zahlen soll. Auch der Gläubiger bleibt oft ungenannt. Wichtig zu wissen: Inkassounternehmen sind seit November 2014 dazu verpflichtet, beim ersten Kontakt den Grund für die Forderung und den Auftraggeber klar zu benennen. Außerdem ist es in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass Inkassofirmen im Rechtsdienstleistungsregister registriert sind. Vorsicht geboten ist bei Mahnungen aus dem Ausland – und ganz besonders bei seriös wirkenden Schreiben deutscher Inkassobüros, die jedoch eine ausländische Kontoverbindung angeben. Dies lässt sich mit Hilfe der IBAN leicht prüfen. Verbraucher sollten wachsam sein, wenn die IBAN nicht mit dem Kürzel DE (für Deutschland) anfängt. Dennoch gilt natürlich: Forderungen seriöser Geldeintreiber müssen Verbraucher ernst nehmen! Denn wer berechtigte Rechnungen oder Raten nicht zahlt, dem drohen Gerichtsvollzieher und Lohnpfändung.

Weitere Schritte für Betroffene

Im Zweifel können Verbraucher unter www.rechtsdienstleistungsregister.de prüfen, ob das Inkassounternehmen zugelassen ist. Andererseits: Auch wenn das Inkassobüro legal agiert, muss das nicht heißen, dass die Forderung rechtmäßig ist. Und selbst dann darf das Inkassobüro nicht alles: Drohungen mit Hausbesuchen oder mit einem Schufa-Eintrag sind tabu. „Wer es mit einer unseriösen Firma zu tun hat, kann sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren”, rät die D.A.S. Expertin. „Dies ist meist das Amts- oder Landgericht in dem Ort, an dem das Inkassobüro registriert ist.” Eine Liste der Registrierungs- beziehungsweise Aufsichtsbehörden finden Betroffene ebenfalls unter www.rechtsdienstleistungsregister.de. Bei Betrugsverdacht sollten die Empfänger außerdem immer die Polizei einschalten.

Quelle: D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH/HARTZKOM

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