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Lutz Feldmann ist neuer Aufsichtsratsvorsitzender der EnBW

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Karlsruhe. Im Anschluss an die diesjährige Hauptversammlung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG trat der neu gewählte Aufsichtsrat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Zuvor hatten die Aktionäre im Rahmen der Hauptversammlung ihre Vertreter entsprechend der im Vorfeld eingereichten und in der Einladung zur Hauptversammlung veröffentlichten Vorschläge bestätigt.

Neuer Vorsitzender des obersten EnBW-Kontrollgremiums ist Lutz Feldmann (59). Der Unternehmensberater aus Bochum wurde von den Mitgliedern des Aufsichtsrates ohne Gegenstimmen gewählt. Feldmann ist bereits seit April 2015 Mitglied des EnBW-Aufsichtsrates. Als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates wurde ebenfalls ohne Gegenstimmen Dietrich Herd, Betriebsratsvorsitzender der EnBW gewählt. Herd ist seit August 2005 Mitglied des Aufsichtsrates.

Der bisherige langjährige Aufsichtsratsvorsitzende, Dr. Claus Dieter Hoffmann legte mit der heutigen Hauptversammlung sein Amt aus Altersgründen nieder und schied aus dem Aufsichtsrat der EnBW aus. Von seiner Erfahrung konnte die EnBW in den vergangenen Jahren maßgeblich profitieren. Bereits seit 2003 war Dr. Hoffmann Mitglied des Aufsichtsrates der EnBW, im April 2006 wurde er zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.

Der Aufsichtsrat der EnBW:

  • Stefanie Bürkle, Sigmaringen, Landrätin des Landkreises Sigmaringen (NEU)
  • Dietrich Herd, Philippsburg, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats des EnBW-Konzerns und Vorsitzender des Spartengesamtbetriebsrats Erzeugung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, stellvertretender Vorsitzender
  • Lutz Feldmann, Bochum, selbstständiger Unternehmensberater, Vorsitzender des Aufsichtsrats
  • Stefan Paul Hamm, Gerlingen, Landesfachbereichsleiter Ver- und Entsorgung, ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg
  • Michaela Kräutter, Stutensee, Gewerkschaftssekretärin Fachbereich Ver- und Entsorgung, ver.di Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald
  • Silke Krebs, Stuttgart, Freiberufliche Beraterin (Strategie- und Organisationsberatung mit Schwerpunkt gemeinnützige Organisationen)
  • Marianne Kugler-Wendt, Heilbronn, Bezirksgeschäftsführerin ver.di, Bezirk Heilbronn-Neckar-Franken
  • Thomas Landsbek, Wangen im Allgäu, Mitglied des Konzernbetriebsrats des EnBW-Konzerns sowie Vorsitzender des Spartengesamtbetriebsrats Markt und Vorsitzender des Betriebsrats des Betriebs Stuttgart der Sparte Markt der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (NEU)
  • Dr. Hubert Lienhard, Heidenheim an der Brenz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Voith GmbH
  • Sebastian Maier, Ellenberg, Mitglied des Konzernbetriebsrats des EnBW-Konzerns und Vorsitzender des Betriebsrats der EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG
  • Arnold Messner, Aichwald, Stellvertretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrats des EnBW-Konzerns sowie Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Netze BW GmbH, Stuttgart
  • Dr. Wolf-Rüdiger Michel, Rottweil, Landrat des Landkreises Rottweil
  • Gunda Röstel, Flöha, Kaufmännische Geschäftsführerin der Stadtentwässerung Dresden GmbH und Prokuristin der Gelsenwasser AG
  • Dr. Nils Schmid, MdL, Reutlingen, stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg, Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg
  • Heinz Seiffert, Ehingen, Landrat des Alb-Donau Kreises
  • Klaus Schörnich, Düsseldorf, Mitglied des Konzernbetriebsrats des EnBW-Konzerns sowie Vorsitzender des Betriebsrats der Stadtwerke Düsseldorf AG
  • Carola Wahl, Bonn, Mitglied der Geschäftsleitung sowie Leiterin Transformation & Market Management bei AXA Winterthur
  • Ulrike Weindel, Karlsruhe, Mitglied des Betriebsrats des Betriebs Karlsruhe der Sparte Funktionaleinheiten der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (NEU)
  • Lothar Wölfle, Friedrichshafen, Landrat des Bodenseekreises
  • Dr. Bernd-Michael Zinow, Pfinztal, Leiter der Funktionaleinheit Recht, Revision, Compliance und Regulierung (General Counsel) bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe

Hintergrund:

Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 20 Personen und setzt sich gemäß den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG aus zehn von der Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Quelle: EnBW Energie Baden-Württemberg AG 

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