Tipps: Auch bei zahlungsunfähigen Schuldnern ist oft noch etwas zu holen
Wenn ein Unternehmen in die Pleite rutscht, ist das nicht nur für die betroffenen Mitarbeiter ein Problem: Auch Kunden und Lieferanten stehen dann meist wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand. Zwar ist die Zahl der registrierten Insolvenzverfahren seit 2010 leicht rückläufig – im Jahr 2014 wurden aber immerhin 137.871 neue Fälle bekannt. Wer als Gläubiger das Unglück nicht kommen sieht, muss bei einer drohenden Insolvenz schnell sein: Viele Unternehmer versuchen, noch vorhandene Vermögenswerte gegenüber ihren Gläubigern systematisch zu verschleiern. Für ihre Geschäftspartner können dadurch existenzbedrohende Zahlungsausfälle entstehen. Marcus R. Lentz, Inhaber der weltweit operierenden Detektei Lentz®, gibt Tipps für betroffene Gläubiger.
Der Schreiner, der den Einbauschrank für eine moderne Villa liefert, der Büromöbel-Händler, der das Chefbüro gegen Rechnung ausstattet – sie alle gehen ihren Kunden gegenüber in Vorleistung. Und werden damit quasi zu deren Bank. Aber nur selten prüfen sie die Bonität ihrer Kunden vorher auch so sorgfältig, wie ein Kreditinstitut dies tun würde. „Viele Mittelständler unterschätzen das Risiko – und erkennen die Alarmzeichen oft zu spät“, weiß Marcus R. Lentz aus Erfahrung. Er wird meist zu Hilfe gerufen, wenn die Insolvenz bereits läuft und beim Schuldner angeblich nichts mehr zu holen ist. „In einem besonders krassen Fall betrieb der Pleitier auf dem Landgut seiner Frau eine lukrative Pferdezucht“, erinnert sich der Chefermittler. „Zu seiner Überraschung waren auch die edlen Araber durchaus pfändbar.“
Entscheidungshilfe – Bonitätsprüfung
Besser ist allerdings, gerade vor wichtigen Vertragsabschlüssen eine Bonitätsprüfung des künftigen Schuldners durchzuführen. Denn ähnlich wie Banken dürfen auch Unternehmen und Privatpersonen die Kreditwürdigkeit ihrer Geschäftspartner überprüfen. Der Sinn einer Bonitätsprüfung besteht darin, das Zahlungsausfallrisiko der Person oder des Unternehmens einzuschätzen, mit dem ein Geschäft abgewickelt werden soll. Je nach Rechtsform müssen Unternehmen beispielsweise ihre Bilanzen im Bundesanzeiger veröffentlichen. Oft sind diese Zahlen aber nicht aktuell – und nicht immer aussagekräftig. Bei Privatpersonen ist Vorsicht geboten, wenn eine Schufa-Auskunft verwehrt wird oder negative Einträge enthält. Diese können sich aus Zahlungsrückständen, eidesstattlichen Versicherungen oder Insolvenzverfahren ergeben. „Wer immer pünktlich seine Rechnung bezahlt, hat in der Regel eine positive Bonität“, betont Marcus R. Lentz.
Vorsicht ist besser als Nachsicht
Läuft die Zusammenarbeit an und die ersten Rechnungen werden nicht prompt bezahlt, sollten Unternehmer nicht zu lange abwarten. Eine freundliche Erinnerung, ein klärendes Gespräch – und im Wiederholungsfall die Einstellung der Arbeiten bis zur Bezahlung der Rechnung sind die richtige Reaktion auf säumige Schuldner. „Ein seriöser Geschäftspartner wird verstehen, dass sein Gegenüber für sorgfältige Arbeit auch sorgfältig abrechnen möchte – und dafür sorgen, dass weitere Verzögerungen im Zahlungsverkehr ausbleiben“, so Lentz. Ansonsten sollte der Anbieter die Zusammenarbeit auf Dauer überdenken – oder zumindest einen professionellen Anbieter mit einem diskreten, aber rechtlich einwandfrei abgesicherten Blick hinter die wirtschaftliche Fassade des Kunden beauftragen.
Mieter-Check ist sinnvoll
Auch Vermieter gewerblicher wie privater Immobilien tun gut daran, die Zahlungsfähigkeit ihrer potentiellen Mieter vor Vertragsabschluss zu überprüfen. „Auch hierbei kann eine versierte Detektei wertvolle Dienste leisten“, berichtet der Ermittlungsexperte, der ausschließlich auf fest angestellte, ZAD-geprüfte Ermittler setzt und sein Unternehmen regelmäßig vom TÜV zertifizieren lässt. Oftmals dauern Bonitätsauskünfte innerhalb Deutschlands nur wenige Stunden, vermeiden aber Streitigkeiten, die sich über Jahre hinziehen können. „Eine professionelle und dabei absolut rechtssichere Recherche gibt dem Vermieter rasch Gewissheit – und vermeidet teure Ausfallrisiken“, betont Lentz.
Hilfe bei akutem Zahlungsausfall
Aber selbst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen und der Forderungsausfall schon vor Gericht anhängig ist, kann eine Detektei noch helfen. Häufig können gelieferte Waren sichergestellt oder versteckte Vermögenswerte des Schuldners aufgedeckt werden. „In einigen Fällen hatte der Schuldner beispielsweise versucht, sich ins Ausland abzusetzen“, erzählt Marcus R. Lentz. „Im Rahmen einer Personensuche konnten wir dann binnen weniger Tage den Aufenthaltsort ermitteln und dem Gläubiger helfen, seine berechtigten Forderungen doch noch durchzusetzen.“