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Nacht- und Notdienstfonds seit einem Jahr erfolgreich

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Berlin – Die Nachtdienste der Apotheken werden seit einem Jahr mit Hilfe einer Notdienstpauschale bezuschusst und damit im Sinne der Patienten finanziell unterstützt. Diese Aufgabe nimmt der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) seit dem 1. August 2013 erfolgreich wahr. Für drei Quartale wurde die Pauschale schon an die Apotheken ausgezahlt, für das vierte Quartal seit Fondsgründung werden derzeit die notwendigen Daten erfasst. Das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) hatte den Fonds ins Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen; sein jährliches Ausschüttungsvolumen war mit 120 Mio. Euro beziffert worden.

Quelle: ABDA BUNDESVGG. DT. APOTHEKERVERBÄNDE
Quelle: ABDA BUNDESVGG. DT. APOTHEKERVERBÄNDE

„Der Nacht- und Notdienst der Apotheken sichert die flächendeckende Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Die Zuschüsse für geleistete Nachtdienste stärken vor allem die Apotheken im ländlichen Raum, da sie häufiger in Dienstbereitschaft sind als Apotheken in der Stadt. Der Nacht- und Notdienstfonds übernimmt diese Aufgabe seit einem Jahr auf sehr professionelle und kostengünstige Art und Weise. Im Gesundheitswesen ist der Fonds bereits heute eine anerkannte Institution und steht als erfolgreicher Dienstleister für Apotheken von Apotheken.“

Unter Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit verwaltet der DAV den Notdienstfonds. Finanziert wird die Pauschale über einen Festzuschlag pro Packung bei rezeptpflichtigen Medikamenten in Höhe von 16 Cent. Die Landesapothekerkammern bestätigen dem Fonds jeweils die angeordneten und tatsächlich geleisteten Notdienste zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Jede Nacht, jeden Feiertag und jedes Wochenende versorgen rund 1.400 Apotheken etwa 20.000 Patienten.

Quelle: ots

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